OVG: E-Zigarette ist kein Arzneimittel APOTHEKE ADHOC, 23.04.2012 14:25 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat dem Land Nordrhein-Westfalen durch eine einstweilige Anordnung untersagt, weiter vor E-Zigaretten zu warnen. Das Gericht erklärte in seiner Begründung, dass es sich bei E-Zigaretten nicht um Arzneimittel handele.
In einer Pressemitteilung hatte das Gesundheitsministerium im Dezember erklärt, die Zigaretten seien als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen, und der Handel sei strafbar. Die Bezirksregierungen und die Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein wurden entsprechend informiert.
Der Hersteller Ecoreal wehrte sich gegen diese Aussagen und forderte vom Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium die Äußerungen zu untersagen. Das Gericht lehnte den Antrag ab; das OVG hat diese Entscheidung nun geändert.
Die Äußerungen des Ministeriums hätten wie ein Verbot wirken können, so die Begründung des OVG. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid fielen jedoch nicht unter das Arzneimittelgesetz. Bei dem Liquid stehe nicht die Entwöhnung vom Nikontinentzug oder die Linderung der Abhängigkeit im Vordergrund, und auch die Zigarette selbst habe keinen therapeutischen oder prophylaktischen Zweck. Damit erfüllten sie nicht die Voraussetzungen eines Arzneimittels, so das Gericht.
Die Entscheidung gilt zwar formal nur für den klagenden Hersteller und das nun unterlegene Ministerium, wird aber wohl auch Wirkung darüber hinaus entfalten.