Organtransplantation

OP auch ohne Deutschkenntnisse dpa, 26.02.2013 17:11 Uhr

Berlin - 

Ein Herzpatient, der wegen schlechter Deutschkenntnisse kein Spenderherz bekommen sollte, hat vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen ersten Erfolg errungen: Die Karlsruher Richter sprachen dem Kurden Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage zu. Es sei nicht auszuschließen, dass die Entscheidung eine Diskriminierung darstelle, heißt es.

Die Klinik hatte argumentiert, ohne Deutschkenntnisse sei die Mitwirkung des Patienten nicht gesichert. Der Patient stammt aus dem Irak. Er wurde im Jahr 2000 als Flüchtling anerkannt. „Es ist diskriminierend, wenn ein Patient nur deshalb kein Organ bekommen soll, weil er nicht ausreichend Deutsch spricht“, sagte sein Rechtsanwalt. „Natürlich muss der Arzt mit dem Patienten kommunizieren können – aber mit einem Dolmetscher wäre das problemlos möglich gewesen.“

Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) kann die unzureichende Mitarbeit des Patienten gegen eine Transplantation sprechen. Es sei aber umstritten, ob sprachliche Schwierigkeiten hierbei ein Kriterium sein dürften, erklärten die Verfassungsrichter. Eine derart schwierige Frage dürfe nicht schon im Verfahren über die Prozesskostenhilfe entschieden werden.

Mittlerweile hat ein anderes Krankenhaus den 61-Jährigen auf die Warteliste genommen. Nun muss die Vorinstanz entscheiden, ob der Mann aus Peine bei Hannover Schmerzensgeld bekommt.

dpa