Organspende-Skandal

Arzt: Tötungsvorwurf ist Unfug dpa, 14.01.2013 16:52 Uhr

Berlin - 

Der Anwalt des in Untersuchungshaft genommenen Göttinger Transplantationsarztes hat den Tötungsvorwurf gegen seinen Mandanten zurückgewiesen und Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt. Dem Arzt einen bedingten Tötungsvorsatz vorzuhalten, sei „Unfug“, sagte Professor Dr. Steffen Stern. Es gebe zudem nicht den geringsten Anlass, Fluchtgefahr zu unterstellen, wie es die Staatsanwaltschaft tue. „Gelegenheit zur Flucht hätte er reichlich gehabt. Er hat aber immer erklärt, er werde sich dem Verfahren stellen.“

Der Haftbefehl sei jedenfalls völlig unbegründet. „Man will an meinem Mandanten ein Exempel statuieren“, sagte Stern. Inhaltlich wollte er sich zu den Vorwürfen nicht näher äußern, weil er noch kein Akteneinsicht gehabt habe.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft dem früheren leitenden Transplantationsmediziner der Göttinger Unimedizin Körperverletzung mit Todesfolge in einem Fall und versuchten Totschlag in neun Fällen vor. Er soll mit Vorsatz falsche Gesundheitsdaten von Patienten an Eurotransplant gemeldet haben, wodurch sie auf der Warteliste für Spenderlebern nach oben gerutscht seien. Andere Schwerstkranke hätten keine Organe bekommen und seien deshalb möglicherweise gestorben.

In Regensburg überprüft die Staatsanwaltschaft derzeit 43 Lebertransplantationen, die der Arzt am Universitätsklinikum verantwortet hat. Die Ermittlungen wurden Anfang August aufgenommen und von Anfang an auch unter dem Gesichtspunkt des versuchten Totschlags geführt.

Im Göttinger Organspende-Skandal gibt es womöglich mehr Fälle als bislang angenommen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft hatte einen Bericht des Spiegel bestätigt, wonach es bei rund 60 Transplantationen Unregelmäßigkeiten gegeben haben soll. Die Behörde ermittelt derzeit offiziell in elf Fällen.