Organspende: Ermittlungen gegen Klinik dpa, 13.12.2019 13:50 Uhr
Wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei Herztransplantationen an der Bad Nauheimer Kerckhoff-Klinik laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
Es werde gegen Unbekannt ermittelt, unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Transplantationsgesetz, sagte ein Justiz-Sprecher am Freitag in Gießen. Die Untersuchungen seien nach einer Anzeige im April in Gang gekommen. Man stehe im Austausch mit der Klinik, die am Freitag das Gutachten eines externen Sachverständigen vorgelegt habe. Dieses werde nun geprüft, teilte der Sprecher weiter mit.
Der Fall war am Vortag publik geworden. Im Jahresbericht der Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK), den die Bundesärztekammer am Donnerstag in Berlin veröffentlicht hat, wurden bei der Prüfung des Herztransplantationsprogramms der Kerckhoff-Klinik Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die mittelhessische Klinik ist das einzige Herztransplantationszentrum für Erwachsene in Hessen.
„Bei der Prüfung des Herztransplantationsprogramms der Kerckhoff-Klinik GmbH Bad Nauheim wurden bei zahlreichen der überprüften Patienten systematische Richtlinienverstöße beziehungsweise Manipulationen festgestellt“, heißt es in dem Bericht. Bei zwölf Patienten aus den Jahren 2013 bis 2015 vermutet die Kommission, dass medizinisch nicht notwendige Medikationen vorgenommen wurden.
Der Verdacht laut Staatsanwaltschaft: Die Werte der Patienten sollen dadurch so verändert worden sein, dass sie eine hohe Dringlichkeitsstufe für ein Spenderorgan früher erreichten.
Die Klinik wies die Vorwürfe zurück. „Ich bin zuversichtlich, dass alle Vorwürfe schon bald ausgeräumt sind“, sagte der Ärztliche Geschäftsführer des Krankenhauses. Die Patienten seien auf höchstem medizinischen Niveau behandelt worden, kein Patient sei gefährdet worden. „Allerdings lässt die Dokumentation der Behandlungen Interpretationen zu, die nicht der Realität entsprechen. Trotz umfangreicher Erläuterungen ist die PÜK der Argumentationslinie der Klinik leider nicht gefolgt.“
„Grundlage für die freiwillige Bereitschaft zur Organspende ist Vertrauen“, kommentierte der Präsident der hessischen Landesärztekammer, Edgar Pinkowski, den Fall. „Und dieses Vertrauen setzt voraus, dass Entnahme und Transplantation von Organen klaren und transparenten Regeln folgen.“ Den konkreten Fall wollte die Kammer am Freitag nicht kommentieren.