Frauen der Oppositionsfraktionen haben
einen alternativen Gesetzentwurf zur Beschneidung von jüdischen und
muslimischen Jungen vorgelegt. Wie Marlene Rupprecht (SPD), Diana
Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) mitteilten, müssten nach
ihrem Entwurf die Jungen das 14. Lebensjahr vollendet haben. „Die
Beschneidung muss darüber hinaus nach den Regeln der ärztlichen
Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum
Facharzt für Kinderchirurgie/Urologie erfolgen.“
Die Politikerinnen begründeten ihre
Alternative zum Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung damit,
„dass ein derart schwerwiegender Eingriff in die körperliche
Unversehrtheit des Kindes nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung
vorgenommen werden darf“. Dies wiederum setze die Einsichts- und
Urteilsfähigkeit des betroffenen Kindes voraus und damit ein
Mindestalter von 14 Jahren.
Der von der Bundesregierung vorgelegte
Gesetzentwurf nahm bereits Anfang November die erste Hürde im
Bundesrat. Einwendungen gegen die Regelung fanden dort keine
Mehrheit. Der Eingriff soll in Deutschland erlaubt bleiben, wenn die
Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass
ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. Das
Kindeswohl darf durch den Eingriff zudem nicht gefährdet sein. Der
Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.
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