Religionsfreiheit

Opposition: Beschneidung erst ab 14

, Uhr

Frauen der Oppositionsfraktionen haben

einen alternativen Gesetzentwurf zur Beschneidung von jüdischen und

muslimischen Jungen vorgelegt. Wie Marlene Rupprecht (SPD), Diana

Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) mitteilten, müssten nach

ihrem Entwurf die Jungen das 14. Lebensjahr vollendet haben. „Die

Beschneidung muss darüber hinaus nach den Regeln der ärztlichen

Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum

Facharzt für Kinderchirurgie/Urologie erfolgen.“

Die Politikerinnen begründeten ihre

Alternative zum Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung damit,

„dass ein derart schwerwiegender Eingriff in die körperliche

Unversehrtheit des Kindes nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung

vorgenommen werden darf“. Dies wiederum setze die Einsichts- und

Urteilsfähigkeit des betroffenen Kindes voraus und damit ein

Mindestalter von 14 Jahren.

Der von der Bundesregierung vorgelegte

Gesetzentwurf nahm bereits Anfang November die erste Hürde im

Bundesrat. Einwendungen gegen die Regelung fanden dort keine

Mehrheit. Der Eingriff soll in Deutschland erlaubt bleiben, wenn die

Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass

ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. Das

Kindeswohl darf durch den Eingriff zudem nicht gefährdet sein. Der

Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

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