Klinikbehandlung

OP darf länger dauern

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Ein Arzt muss einen Patienten nicht unbedingt über die Dauer einer Operation aufklären. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz gilt dies zumindest, wenn sich der Patient statt der Vollnarkose für eine örtliche Betäubung entscheidet und sich dadurch die Operation allenfalls um 15 Minuten verlängert.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Patientin gegen eine Klinik ab. Die Frau hatte unter anderem bemängelt, sie sei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden. Der Arzt habe ihr zwar die Alternative zwischen Vollnarkose und örtlicher Betäubung erläutert, aber verschwiegen, dass im letzteren Fall der Eingriff länger dauere. Aus Sicht des OLG kann die Dauer einer Operation von Bedeutung sein für die Entscheidung, ob und wie ein Eingriff vorgenommen wird. Dies sei jedoch nicht anzunehmen, wenn die Zeitdifferenz nur geringfügig sei.

 

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