Leistungssport

Olympia-Sperre für Dopingsünder

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Dopingsünder müssen von 2015 an in besonders krassen Fällen mit einem Olympia-Bann rechnen. Im Entwurf ihres neuen Codes hat die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA jetzt den entsprechenden Artikel modifiziert. Unter „besonderen Umständen“ könne ein Sportler im Falle von Doping mit einer „zusätzlichen Sperre“ belegt werden. Diese würde dann jeweils für den kommenden vierjährigen Olympia-Zyklus – Sommer oder Winter – gelten.

Im November 2013 soll der neue, für alle Länder verbindliche Code auf der Weltkonferenz in Johannesburg verabschiedet werden. Die dritte Beratungsphase endet Anfang März 2013.

 

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