Apotheker Obida Abo Albasher Sankari aus Aleppo sucht einen Praktikumsplatz in einer Braunschweiger Apotheke. Der Syrer möchte ab Oktober 2016 für sechs Monate in einer deutschen Offizin stehen, um das dritte Staatsexamen ablegen zu dürfen. Er lebt seit rund einem Jahr in Niedersachsen und hat in dieser Zeit seine Deutschkenntnisse verbessert.
Anders als die meisten Bürgerkriegsflüchtlinge ist Sankari legal nach Deutschland eingereist. Er erhielt ein Studentenvisum, um die deutsche Sprache und Kultur kennenzulernen. Er sei von Aleppo aus in den benachbarten Libanon gereist und von dort aus nach Hannover geflogen. Ein langer Fußmarsch über die „Balkanroute“ oder die Überfahrt über das Mittelmeer blieben dem jungen Pharmazeuten erspart.
Damit er nicht ins Kriegsland zurück muss, will Sankari jetzt sein Praktisches Jahr (PJ) in Deutschland absolvieren. Die Apothekerkammer Niedersachsen hat ihm dazu eine vorübergehende Arbeitserlaubnis erteilt. Sankaris Visum kann verlängert werden, wenn er einen Praktikumsplatz finden, um den er sich aktuell bemüht. „Ich möchte das Praktikum gern in Braunschweig machen. Hier habe ich meine Wohnung, hier fühle ich mich wohl“, so der junge Syrer. Auch benachbarte Städte und Landkreise kämen für ihn in Frage, nur einen Umzug möchte er möglichst vermeiden.
In Syrien hat Sankari bereits praktische Erfahrungen als Apotheker gesammelt. Während seiner Studienzeit hat er in verschiedenen Apotheken als Assistent gearbeitet. Direkt nach dem Studium bleib der Syrer an der Universität und arbeitete am Institut für Industrielle Pharmazie. Sankaris Traum ist es, irgendwann in Syrien eine eigene Apotheke zu gründen.
„Wenn der Krieg vorbei ist, möchte ich zurück“, erzählt Sankari. Ihm gefalle Deutschland und seine neue Heimat Braunschweig, doch seine Heimat sei Syrien. Derzeit sei eine Rückkehr jedoch keine Option. Insbesondere die Stadt Aleppo, in der Sankari studiert und gearbeitet hat, werde täglich bombardiert. Unter diesen Umstände nach Hause zu fahren, gefährde seine Sicherheit, so Sankari.
Da es in seinem Heimatland keine Krankenversicherung gebe, müssten sowohl Arztbesuche als auch Medikamente privat bezahlt werden. Kranke gingen daher eher in die Apotheke als zum Arzt, da die Beratung in der Offizin immer kostenfrei sei. Anders als in Deutschland gebe es keine Verschreibungspflicht. Ausgenommen sind Betäubungsmittel: „Die gibt es aber sowieso nur im Krankenhaus“, so Sankari. Der Apotheker dürfe sowohl Diagnosen stellen als auch die komplette Bandbreite an Arzneimitteln abgeben. „Dadurch kennen die Apotheker in Syrien alle Krankheiten“, erzählt der junge Apotheker.
Die Muttersprache des Syrers ist Arabisch. Durch seinen Aufenthalt in Deutschland liegt sein Sprachniveau auf einem Level, mit dem er sich auch für einen Studiengang einschreiben könnte. Die Kurse, durch die er sich weitergebildet hat, belegte er am International Office der TU Braunschweig.
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