Oberverwaltungsgericht

Polizist: Zeckenbiss als Dienstunfall

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Den Zeckenbiss entdeckte er unter der Dusche. Nach einem Einsatz bei einem Verkehrsunfall in einem Waldgebiet fand ein Polizist eine Verdickung mit einer starken Rötung an seinem Steißbein. Erst Tage später wurde ihm klar, was er da am Körper hatte. Gemeldet hat der Polizist den Dienstunfall am 19. September 2013 – fünf Tage nach dem Biss. Ein Arzt musste die Zecke bei dem Beamten des Polizeipräsidiums Köln operativ entfernen.

Daraus ist ein juristischer Streit entbrannt, den das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch verhandelt. Die zuständige Dienstbehörde und das Verwaltungsgericht Köln hatten den Biss nicht als Dienstunfall anerkannt. Die Richter in der ersten Instanz bemängelten, dass der Beamte den Biss nicht einem Kollegen gezeigt hatte. Zumindest hätte er eine Notiz über den Fund an seinem Körper machen sollen. So sei nicht mehr zu beweisen, dass der Biss mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eine Folge des Einsatzes war.

Der Polizist aus dem Rheinland ist nicht der erste Beamte, der nach einem Zeckenbiss auf Anerkennung als Dienstunfall klagt. Als Grundsatzurteil gilt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010. Geklagt hatte eine Lehrerin aus Niedersachsen. Sie hatte Grundschüler über mehrere Tage auf einem Bauernhof beaufsichtigt. Nach einem Zeckenbiss bekam sie Monate später eine Borrelioseinfektion. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht wertete den Fall ausnahmsweise als Dienstunfall. Grund war, dass Ort und Zeit des Zeckenbisses hinreichend nachgewiesen werden konnte.

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