Oberlandesgericht München

HIV-Ansteckung: 110.000 Euro Schmerzensgeld

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München -

Eine Frau fordert am Oberlandesgericht München 110.000 Euro Schmerzensgeld von dem Mann, der sie mit HIV angesteckt haben soll. Der Zivilprozess beginnt heute Mittag. Das Landgericht hatte der Klägerin in vorheriger Instanz das Geld zugesprochen, der Mann wehrt sich gegen das Urteil.

Das Gericht war davon überzeugt, dass die Frau sich „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ beim Sex mit dem Mann mit dem Virus angesteckt hat, das die Immunschwächekrankheit Aids auslösen kann. Vor Gericht soll heute ein Sachverständiger zur Frage nach dem Ansteckungszeitpunkt gehört werden.

Das Landgericht ging davon aus, der Mann habe zwar nicht sicher gewusst, dass er HIV positiv war, „aufgrund der Gesamtumstände sei ihm allerdings bekannt gewesen, dass für eine Infektion durchaus ein erhöhtes Risiko bestand“. Das Gericht glaubte auch den Ausführungen der Klägerin, der Mann habe vor dem Sex angegeben, er habe einen Aidstest machen lassen, der negativ ausgefallen sei.

Das OLG gab an, voraussichtlich zu einer ähnlichen Einschätzung zu kommen wie das Landgericht. Allerdings sei bei der Bemessung von Schadenersatz und Schmerzensgeld möglicherweise eine Mitschuld der Klägerin zu berücksichtigen.

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