In die neue Coronaschutz-Verordnung für Nordrhein-Westfalen hat sich eine kleine Panne eingeschlichen: Picknicks sind laut Landesregierung seit Mittwoch zwar wieder erlaubt, sie werden aber in der Verordnung weiter als Ordnungswidrigkeit geführt. Laut Gesundheitsministerium ein Fehler im Lektorat – der aber keine rechtlichen Folgen habe.
In der am Dienstagabend veröffentlichten Verordnung hatte das Ministerium unter Paragraf 10 (Freizeit- und Vergnügungsstätten) das bisherige Picknick-Verbot entfernt – nur das Grillen „auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen“ ist laut dem Paragrafen weiter untersagt.
Am Ende der aktuellen Verordnung, in der sämtliche Ordnungswidrigkeiten aufgeführt werden, heißt es allerdings weiterhin: Eine Geldbuße drohe, wenn man „entgegen § 10 Absatz 7 an einem Picknick oder einem Grillen auf einem öffentlichen Platz oder einer öffentlichen Anlage beteiligt ist“.
Da man aber keine Geldbuße für etwas verhängen könne, das – in dem anderen Paragrafen – gar nicht verboten ist, habe der Fehler keine Folgen. Er werde dennoch in der kommenden Version der Coronaschutz-Verordnung korrigiert, so das Gesundheitsministerium am Mittwoch.
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