Jugendschutz

NRW fordert Alkohol-Testkäufer

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Zur Einhaltung der Jugendschutzvorschriften fordert Nordrhein-Westfalens Familienminister Armin Laschet (CDU) weiterhin Testkäufe durch Jugendliche. In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ schlug er vor, dafür „flächendeckend Inspektorenanwärter oder andere Minderjährige, die zum Beispiel im öffentlichen Dienst eine Ausbildung machen, Jugendgruppen leiten oder aus Streitschlichterprogrammen kommen“, einzusetzen. Dies sei in einigen Kommunen schon bewährte Praxis.

Bund, Länder und Gemeinden haben einen Bußgeldkatalog vereinbart, der bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen künftig Bußgelder für den Handel vorsieht. Wie Verstöße im Straßenverkehr soll auch der Verkauf von Tabak, Alkohol oder Gewaltvideos an Jugendliche mit bis zu vierstelligen Geldbußen geahndet werden. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will aber in dem geplanten Gesetzentwurf Testkäufe mit Jugendlichen zur Feststellung von Verstößen nicht mehr bundesweit regeln, weil das Thema zu strittig ist.

Laschet zufolge gehe es für die Länder und Kommunen um die Rechtsklarheit, dass ihre Behörden solche Testkäufe mit Jugendlichen durchführen können, ohne selbst eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

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