Patienten müssen stundenlang warten, Ärzte und Pfleger bringt es ans Limit und darüber hinaus: Um überfüllte Rettungsstellen in vielen Kliniken zu entlasten, soll die Notfallversorgung außerhalb der normalen Praxis-Öffnungszeiten grundlegend umgebaut werden. Im Moment kämen viel zu viele Patienten in die Krankenhäuser, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Im neuen Jahr will er deswegen eine Großoperation auf den Weg bringen, zu der auch eine Grundgesetzänderung gehört. Zentrales Ziel: Eine stärkere Steuerung der Patienten je nach Dringlichkeit des Anliegens – über neue gebündelte Lenkungsstellen per Telefon und in den Kliniken.
Nicht nur in großen Städten ist es seit Jahren ein Problem, dass mehr und mehr Patienten direkt in Notaufnahmen gehen statt zum Beispiel zu einem Bereitschaftsarzt – obwohl sie längst nicht immer in akuter Not sind. Entfielen vor acht Jahren noch 47 Prozent der Notfälle auf die Krankenhäuser, waren es vor drei Jahren schon 53 Prozent. Und regionale Unterschiede gibt es auch, wie das Ministerium erläuterte. So gingen in Mecklenburg-Vorpommern fast 60 Prozent der Versicherten zu einem Bereitschaftsarzt, in Berlin dagegen rund 80 Prozent in die Klinik.
In überlaufenen Notaufnahmen kommt es dann regelmäßig zu Stress fürs Personal und teils auch zu gereizter Stimmung unter den Wartenden. Um gegenzusteuern, plant Spahn weitgehende Änderungen in drei Bereichen und will dafür auch die Bundesländer ins Boot bekommen:
WENN PATIENTEN ANRUFEN, sollen sie sich in Notfällen künftig an gemeinsame Leitstellen wenden - unter dem bekannten Notruf 112 und dem noch weniger bekannten ärztlichen Bereitschaftsdienst mit der Nummer 116 117. Dort sollen sie eine erste Einschätzung bekommen und in die passende Versorgungs-Ebene geschickt werden: ins Krankenhaus, eine Bereitschaftspraxis oder auch in eine ganz normale Sprechstunde am Montagmorgen. Wie diese Art Notfall-Hotline genau organisiert werden soll, ist noch zu klären. Denn die 112 ist ja auch der Feuerwehr-Notruf, bei dem keine Warteschleife entstehen soll.
WENN PATIENTEN INS KRANKENHAUS GEHEN, soll es an bestimmten Kliniken „integrierte Notfallzentren“ geben – nicht nur als Option, wie schon in manchen Krankenhäusern praktiziert. Dort arbeiten niedergelassene Bereitschaftsärzte und Klinikärzte – mit einem zentralen Empfang, der jeweils über die passende Behandlung entscheidet. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen hatte im Frühjahr ein Konzept beschlossen, wonach es künftig voraussichtlich weniger Krankenhäuser geben dürfte, die für Notfälle eingerichtet sind – sie sollen dafür aber eine angemessene Betreuung garantieren. Von 1748 Häusern sollen demnach noch 1120 entsprechende Zuschläge bekommen, es könnten also 628 Krankenhäuser herausfallen.
WENN EIN RETTUNGSWAGEN KOMMT, soll es nicht mehr so regelmäßig und oft ins Krankenhaus gehen. Dafür soll die bisherige Regel wegfallen, dass die Krankenkassen Einsätze nur dann bezahlen, wenn der Transport in die Klinik geht.
In Kraft treten sollen die Neuregelungen laut Ministerium Anfang 2020, dann sollen die Beteiligten des Gesundheitswesens aber noch weitere Zeit für Vorbereitungen bekommen. Bis zur konkreten Umsetzung könnte es also ungefähr noch bis 2021 dauern.
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