Schlechte Verteilung auf dem Land

Notdienstturnus: Apothekerin startet Petition

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Berlin -

Etwa 8 Prozent der 3200 in Bayern ansässigen Apotheken leisten täglich Nacht- und Notdienst. Die Verteilung in den rund 160 Notdienstkreisen könnte laut Elisabeth Sommersgutter wesentlich besser laufen. Aus diesem Grund hat sie eine Petition gestartet, um eine Neuregelung durch die Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) zu erreichen.

„Wir stellen die Einteilung der Notdienste in Bayern sicher. Hierfür erstellen wir jedes Jahr Notdienstpläne für alle rund 160 Notdienstkreise in Bayern“, heißt es auf der Internetseite der BLAK. Sommersgutter findet die Einteilung nicht optimal: „Mitunter sind die Notdienstapotheken sehr weit auseinander. Gerade in den Zeiten der massiven Lieferengpässe kommt es häufiger vor, dass ein Medikament im Nachtdienst fehlt und Patient:innen zur nächsten Apotheke müssen.“ Nicht selten entstünden so lange Fahrtwege, die Eltern mit fiebernden Kindern verzweifeln ließen. „Die Verteilung ist gerade für die Kolleg:innen auf dem Land suboptimal. Es gibt einfach zu wenig Apotheken.“

Petition gestartet

Sommersgutter möchte sich nun mit Hilfe einer Petition für eine bessere Verteilung der Notdienste einsetzen: „Ich habe auf Openpetition eine Petition gestartet, damit sich die Kammer mit der Neuregelung des Notdienstes beschäftigt. Die BLAK soll auch mit Hilfe der Software von der Agentur Cyrano den Notdienst kreisübergreifend regeln, damit müsste die optimale Entfernung zwischen den Apotheken erreichbar sein.“

„Ich mache trotzdem den Mund auf“

Die BLAK ist laut Sommersgutter der Problematik wenig zugewandt: „Ich hätte doch Glück mit meinen Apotheken, die sich in München befänden, war die Aussage zu meiner Anfrage an die Kammer. Aber nur, weil es mich nicht direkt betrifft, heißt das nicht, dass ich auch den Mund halte.“ Einige Kolleg:innen haben bereits abgestimmt, aber „es sollen natürlich noch viele mehr werden“, ruft die Apothekerin zum Mitmachen auf. „Gemeinsam können wir etwas erreichen.“

Verteilung der Notdienste

Bei der Kammer verweist man darauf, dass das Thema erkannt und Reformen eingeleitet seien. Grundsätzlich orientiere man sich bei der Einteilung der Dienstbereitschaft an einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1989, so eine Sprecherin: Danach müssen die für die Dienstbereitschaftsanordnungen zuständigen Stellen bemüht sein, unter Berücksichtigung der jeweiligen Entfernungen der Apotheken zueinander möglichst viele Apotheken einer Gemeinde oder benachbarten Gemeinden zu einer wechselseitigen Dienstbereitschaftsregelung zusammenzufassen.

„In keinem Fall darf die Notdienstregelung dazu führen, dass sich im Hinblick auf die tatsächlichen Verhältnisse die Bevölkerung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten nicht mehr in zumutbarer Weise mit Arzneimitteln versorgen kann“, so die Sprecherin. Nach der Rechtsprechung soll demnach die nächste Apotheke während des Notdienstes in einer Entfernung von etwa 13 km liegen. Das bayerische Gesundheitsministerium (StMGP) als Rechtsaufsicht der Kammer habe 2011 mitgeteilt, dass die jeweils nächstgelegene Apotheke in einer Entfernung von etwa 15 km erreichbar sein muss.

„Diese Entfernungen wurden vom Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in seinem Urteil aus dem Jahr 2014 nochmals ausdrücklich bestätigt. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2016 im Einzelfall auch geringfügig größere Entfernungen toleriert“, so die Sprecherin.

30 Kilometer tolerierbar

Auf Grund der erhöhten Notdienstbelastung in eigenen Dienstkreisen in Bayern steht die BLAK mit dem Ministerium im regen Austausch, um eine Erweiterung der bisher zu beachtenden Entfernungsparameter zu diskutieren. Der Vorstand habe eine dringende Ausweitung der Entfernungsparameter angeregt, so die Sprecherin: „Konkret hält der Vorstand in städtischen Gebieten die bisher geltende Regelung von bis zu 15 km für weiterhin ausreichend. In ländlichen Gebieten soll jedoch künftig eine Ausweitung auf bis zu 20 km und in sehr ländlich geprägten Gebieten Entfernungen bis zu 30 km toleriert werden, um so die Attraktivität insbesondere ländlicher Apotheken erhalten zu können“, so die Sprecherin.

Eine mögliche Umsetzung dieser geplanten Änderungen hänge noch von der konkreten Abstimmung mit dem Ministerium ab: „Wir möchten jedoch rein vorsorglich darauf hinweisen, dass auch nach einer Zustimmung der Aufsichtsbehörde offen ist, ob die Rechtsprechung die Ausweitung der Entfernungsparameter mit der von der BLAK vorgebrachten Begründung akzeptieren wird.“

Neue Software

Desweiteren soll laut Sprecherin im Rahmen der geplanten Ausweitung der Entfernungsparameter auch eine neue Notdienstverplanungssoftware eingeführt werden. „Da die Umstellung zum einen von der Abstimmung mit unserer Aufsichtsbehörde und zum anderen der Entwicklung einer geeigneten Software abhängt, wird die Umsetzung leider noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.“

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