Der Notdienst über die Feiertage wird sowohl für Ärzt:innen als auch Apotheken eine große Herausforderung werden. Während die Praxen Unterstützung bekommen sollen, damit die Menschen versorgt werden können, sind die Apotheken weitgehend auf sich allein gestellt. Zusätzliche Notdienste oder Abgabeerleichterungen gibt es für diese Zeit nicht, denn den Kammern sind nach eigenen Angaben die Hände gebunden.
Anlässlich der Feiertage verweisen die Kassenärztlichen Vereinigungen, unter anderem Berlin, Rheiland-Pfalz und Baden-Württemberg, auf die Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117. Dieser möge aber nur bei akuten Erkrankungen angerufen werden. Das gleiche gelte auch für den Apothekennotdienst: „Der Nacht- und Notdienst der Apotheken ist nur für Notfälle da. Er ist keine Verlängerung der Öffnungszeiten und keine zusätzliche Möglichkeit, Einkäufe abends oder nachts in der Apotheke zu erledigen“, so Apothekerverband und Apothekerkammer Niedersachsen.
Eine Einbindung zusätzlicher Apotheken in die Notdienste an den Feiertagen gibt es wohl nicht. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz äußert dazu, dass mehr Dienste die nicht verfügbaren Arzneimittel auch nicht besser verteilen könnten. „Wir sind froh, wenn wir angesichts von Fachkräftemangel und weniger Apotheken landesweit den Vorgaben entsprechen können“, heißt es weiter. Auch in anderen Kammerbezirken ist in diese Richtung nichts geplant, wie eine bundesweite Abfrage ergab. In Großstädten sind immerhin mehrere Apotheken pro Nacht oder Feiertag im Einsatz, sodass die Patient:innen zur Not anderswo versorgt werden können. Außerdem gibt es eine ganze Reihe an Apotheken mit verlängerten Öffnungszeiten oder gar Standorte, die 24/7 geöffnet sind.
Zusätzliche Lockerungen sind nicht vorgesehen. Weder ist bislang die Herstellung auf Vorrat jenseits der engen Vorgaben der Defektur erlaubt, noch dürfen Apotheken eigentlich Ware untereinander tauschen, wenn sie keine Großhandelserlaubnis haben. Vielerorts wird aber beides praktiziert – gerade Restbestände von Fiebersäften und Antibiotika müssen nicht in Apotheken liegen, die selbst keinen Notdienst haben. Viele Kolleg:innen helfen sich trotz Wettbewerbsverhältnis gegenseitig aus – in der Hoffnung, dadurch keinen Ärger zu bekommen.
Zusätzliche Schichten beim Großhandel wird es nicht geben – wozu auch? „Was wir am Heiligabend mittags nicht haben, werden wir auch am Abend um 20 Uhr nicht liefern können. Das gleiche gilt für Silvester und Neujahr“, sagt ein Großhandelsvertreter. Die Noweda bietet in ihren großen Niederlassungen an Heiligabend und Silvester Sonderlieferungen für Aufträge an, die zwischen 16 und 17 Uhr bearbeitet werden. Das kostet aber extra und hat auch nichts mit den aktuellen Engpässen zu tun.
In Bayern sehen Kammer und Verband noch mit den Großhandlungen in Kontakt, um eine bevorzugte Belieferung der notdiensthabenden Apotheken zu ermöglichen – sofern denn überhaupt rechtzeitig neue Ware kommt. Das Thema dürfte auch beim heutigen Besuch von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) bei der Sanacorp auf der Agenda stehen.
Holetschek will auch die Kommunikation erleichertern: Die KV habe zugesagt, dass Apotheken die Bereitschaftspraxen an den Feiertagen über die 116117 auch kurzfristig erreichen können. In anderen Kammerbezirken gibt es für die Kommunikation zwischen Ärzt:in und Apotheker:in während des Notdienstes spezielle, interne Rufnummern, die den Mitgliedern über die Notfallinformationen zur Verfügung gestellt werden.
In Bremen geht man laut Kammer sogar noch einen Schritt weiter: Zusätzlich zur Verfügbarkeit direkter Durchwahlen „hat der Apothekerverband mit der KV Bremen vereinbart, jeweils morgens durch die notdiensthabenden Apotheken die Bestände an Schmerz- und Fiebersäften sowie Antibiotika per E-Mail an den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu übermitteln“. Darüber hinaus seien im Vorfeld notdiensthabende Kolleg:innen dafür sensibilisiert worden, „den Notdienst an den Feiertagen mit zusätzlichem Personal zu absolvieren, soweit möglich und sinnhaft“, so eine Sprecherin.
In Sachsen hat die Kammer die Ärzt:innen im Bereitschaftsdienst im Vorfeld über KV sensibilisiert, nach Möglichkeit feste orale Darreichungsformen bei Paracetamol und Ibuprofen zu verordnen oder nur Wirkstoffverordnungen auszustellen. Darüber hinaus solle die Verordnung von Schmerz- und Fiebermitteln auf einzelnen Rezepten mit dem Hinweis erfolgen, „gegenfalls ersatzweise Rezepturen herstellen zu können“. In Hamburg hat die Kammer gemeinsam mit dem Berufsverband die Kinder- und Jugendärzte ebenfalls informiert, dass sie einen Austausch ohne neues Rezept ermöglichen sollen.
Für eine ausreichende Patientenversorgung werden in Hamburg die Notfallpraxen über die Feiertage ihre Öffnungszeiten erweitern, die KV Westfalen-Lippe plant sogar, dass „einige niedergelassene Kinder- und Hausärzte zusätzlich zu den regulären Notfallpraxen öffnen.“ Die KV Nordrhein richtet vom 24. bis zum 31. Januar einen Video-Kindernotdienst ein: Im Rahmen der Videosprechstunde sollen erste Maßnahmen besprochen und auch direkt entschieden werden, ob der Besuch einer Kinder-Notdienstpraxis notwendig ist oder nicht, heißt es. Dieses zusätzliche Angebot wird vollständig vom NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) finanziert.
APOTHEKE ADHOC Debatte