Der Vorschlag, Patienten für den unnötigen Besuch der Notaufnahme zur Kasse zu bitten, hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Sozialverbände und Patientenschützer verwiesen auf den Ärztemangel in bestimmten Regionen und warnten davor, sozial schwache Patienten von der Behandlung auszuschließen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sah sich deshalb zu einer Klarstellung veranlasst. Eine KBV-Sprecherin versicherte, eine solche Gebühr sei nur als letzte Möglichkeit denkbar und stehe kurzfristig nicht zur Debatte: „So weit sind wir noch gar nicht.“
Der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen hatte eine Gebühr ins Gespräch gebracht, um überflüssige Besuche und lange Wartezeiten in der Notaufnahme zu vermeiden. „Eine finanzielle Steuerung wäre genau der Hebel, der helfen würde“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Wenn sich bestimmte Patienten dem Angebot der niedergelassenen Ärzte dauerhaft entziehen und das System nach Gusto nutzen, wie es ihnen gerade einfällt, muss das finanzielle Sanktionen nach sich ziehen.“
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) kritisierte, ärmere Menschen könnten sich in diesem Fall den Besuch einer Notaufnahme nicht mehr leisten. Die Linkspartei und der Sozialverband VdK bemängelten gleichlautend, die Patienten würden dafür in Haftung genommen, dass vielerorts keine flächendeckende Versorgung durch Hausärzte gewährleistet sei.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezeichnete die Forderung nach einer Strafgebühr als dreist. „Von massenhaftem Missbrauch der Notaufnahmen kann keine Rede sein“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Einer Studie zufolge suchten in Berlin 57 Prozent der Patienten vergeblich Hilfe bei einem niedergelassenen Arzt, bevor sie zur Notaufnahme gingen.
Angesichts der massiven Kritik versicherte KBV-Chef Gassen: „Unser Anliegen ist es nicht, Notfallpatienten zur Kasse zu bitten.“ Seine Sprecherin ergänzte, eine Gebühr sei nur eine letzte Möglichkeit bei Patienten, die zur Notaufnahme kommen, obwohl sie auch eine reguläre Arztpraxis aufsuchen könnten. Voraussetzung für eine solche Regelung sei zudem ein grundlegend verbessertes Notfallsystem in Deutschland. Dazu gehörten etwa eine bessere Lenkung der Patienten zwischen stationärer und ambulanter Behandlung sowie der Ausbau der Notfall-Hotline 116117.
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