Oral anzuwendende Norfloxacin-haltige Arzneimittel sollten nicht länger zur Behandlung einer komplizierten Nierenbeckenentzündung verschrieben werden, teilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit. Bei Patienten, die eine solche Therapie bereits begonnen haben, sollte der behandelnde Arzt eine Änderung der Therapie erwägen. Die Europäischen Arzneimittelagentur EMEA hatte die Einschränkung BfArM-Angaben zufolge empfohlen.
Die aktuelle Risikobewertung durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) hatte den Vergleich der Wirksamkeit oral angewendeter Norfloxacin-haltiger Arzneimittel und anderer Fluorchinolone bei der Behandlung der komplizierten Nierenbeckenentzündung zum Gegenstand. Der CHMP konnte auf der Basis der zur Verfügung stehenden Informationen keinen Beleg für Wirksamkeit von oralem Norfloxacin bei dieser Indikation feststellen und sieht die Anwendung deshalb nicht mehr für medizinisch begründet an.
Diese Empfehlung berührt nicht die Anwendung oraler Norfloxacin-haltiger Arzneimittel in anderen Indikationen. Das Fluorchinolon ist für die Behandlung von Infektionen der Harnwege, Prostata und des Magen-Darm-Traktes sowie bei unkomplizierter Gonorrhö und Bindehautentzündungen zugelassen.
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