70.000 Pflegekräfte in Niedersachsen müssen nun per Gesetz Pflichtmitglieder in einer neuen Pflegekammer werden. Der Landtag verabschiedete den umstrittenen Gesetzesentwurf mit den Stimmen der rot-grünen Koalition. „Alle rund 70.000 Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger werden Pflichtmitglieder der Pflegekammer sein“, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD).
Rundt sprach von einem „Meilenstein“. Wie hoch die Beiträge für die Beschäftigten sein werden, konnte eine Sprecherin des Ministeriums nicht sagen. Vor einigen Monaten war von rund 100 Euro jährlich die Rede gewesen. Die Kammer soll die Berufsordnung und Weiterbildung regeln, die Qualität der Pflege sichern oder auch bei der Gesetzgebung mitwirken. Niedersachsen ist das dritte Bundesland nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, das die Gründung einer Pflegekammer beschließt.
„Es gilt, die Attraktivität des Berufsfelds Pflege zu steigern, ausreichend Fachkräftenachwuchs zu gewinnen und eine angemessene Vergütung pflegerischer Arbeit sicherzustellen – um nur einige wesentliche Punkte zu nennen“, sagte Ministerin Rundt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte den Beschluss scharf. „Die Pflegekammer wird viel Geld verschlingen und die Hoffnungen der Zwangsmitglieder bitter enttäuschen“, sagte der Vorsitzende des DGB in Niedersachsen, Hartmut Tölle. „Durch Pflichtmitgliedschaft und Zwangsbeiträge belastet sie die Pflegekräfte zusätzlich, das macht die Arbeit in der Pflege unattraktiver für die dringend benötigten Fachkräfte.“ Die FDP-Fraktion hatte im Vorfeld von einem unnötigen „Bürokratiemonster“ gesprochen. Ganz anders sieht das der Präsident des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus: „Niedersachsen bekommt eine Landespflegekammer. Das ist eine großartige Nachricht für die Profession Pflege“, sagte er. „Die niedersächsische Pflegekammer wird zu einer Stärkung der Berufsgruppe der Pflegefachpersonen führen.“
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