Niedersachsen

Apotheke überführt Grüne-Rezept-Fälscherin

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Berlin -

Gefälschte Rezepte betreffen häufig Opioide, Tilidin oder Diazepam. Doch in einem aktuellen Fall in Niedersachsen hat eine Frau Grüne Rezepte gefälscht, um leichter an freiverkäufliche Schlafmittel in großer Menge zu kommen. Doch die Apotheke wurde misstrauisch und alarmierte die Polizei.

Der Betrugsversuch im niedersächsischen Garbsen flog am vergangenen Samstag zur Mittagszeit auf: Die verdächtige Frau trat in die Offizin, um sich Schlafmittel in großen Mengen zu besorgen. Sie hatte laut der Approbierten gleich mehrere Grüne Rezepte dabei. Die Arzneimittel seien für ihre Mutter und ihren Ehemann bestimmt gewesen, sagte sie.

Die Kundin war der Angestellten bekannt und bereits zum vierten Mal da: „Sie war eine freundliche, geduldige Dame.“ Die Anzahl der Rezepte habe sie zwar stutzig gemacht, aber mit den Arztempfehlungen sei auf dem ersten Blick alles in Ordnung gewesen. Als sie der Patienten daraufhin das Arzneimittel Hoggar Night (Doxylamin) überreichte, wollte sie jedoch ein anderes Medikament.

Die Apothekerin fand das Auftreten merkwürdig. Sie entschuldigte sich und rief die behandelnde Ärztin an. Die Medizinerin aus Celle habe sofort gewusst, um wen es sich bei der verdächtigen Frau handele: „Sie sagte mir, die Rezepte seien gefälscht“, so die angestellte Apothekerin.

Noch während die 39-jährige Patientin wartete, alarmierte die Apothekerin die Polizei. Kurz darauf kamen die Beamten durch die Hintertür und nahmen die Tatverdächtige fest. Seit vergangenem Herbst soll die polizeibekannnte Frau in verschiedenen Apotheken gefälschte Rezepte für Arzneimittel einlösen.

Laut der Approbierten hat vor der Apotheke während der Tatzeit ein Taxi auf die Frau gewartet. Der Fahrer habe sich in der Apotheke darüber beschwert, dass die festgenommene Frau ihm mehrere Hundert Euro schulde. In der Taxizentrale soll sie dafür bekannt sein, sich von Arztpraxen zu Apotheken fahren zu lassen ohne die Fahrt zu bezahlen, so die Apothekerin.

Auch wenn die Angestellte den Fall mit ihrem Verhalten aufgeklärt hat – ganz korrekt war das nicht. Die im Strafgesetzbuch verankerte Schweigepflicht verbietet dem Apotheker, Geheimnisse zu offenbaren, die ihm anvertraut wurden. Dazu zählt der Kauf von OTC-Arzneimitteln.

Eine Sprecherin der ABDA erklärte, dass Apotheker ein Geheimnis nur dann offenbaren dürfen, „wenn ein sogenannter rechtfertigender Notstand vorliegt und damit eine gegenwärtige Gefahr“. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Apotheker bereits Arzneimittel abgegeben hat und ihm dann Zweifel kommen. Dann ist laut AMK eine Meldung an die Polizei gerechtfertigt, weil eine erhebliche Gefahr besteht – falls die Arzneimittel angewendet werden.

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