In Apotheken werden weiterhin gefälschte Impfpässe vorgelegt. In einer Apotheke im niedersächsischen Leer verhielt sich ein vermeintlicher Kunde sehr auffällig und die Fälschungen wurden schnell enttarnt.
Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden. Wichtig dabei ist, dass zusätzlich ein Identitätsnachweis etwa über einen Lichtbildausweis erfolgen soll. Ein Mann aus Groningen fiel allein deshalb in der Apotheke auf, weil er gleich drei gelbe Hefte vorlegte.
Der 39-jährige Mann wollte für die drei Impfpässe jeweils einen QR-Code generiert haben. Die Angestellten stellten der Polizei zufolge auch bei der Dokumentation in den Heften selbst Mängel fest. Wie bereits bei vorherigen Fällen, seien sie mit dem Stempel eines Impfzentrums aus Nordrhein-Westfalen ausgestattet worden. Die drei Impfausweise wurden durch die Polizei sichergestellt und der Mann als Beschuldigter in einem Strafverfahren belehrt. Die Ermittlungen dauern an.
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