Krebswundermittel

Neues Urteil für Galavit-Betrüger dpa/APOTHEKE ADHOC, 01.09.2009 11:39 Uhr

Karlsruhe/Kassel - 

Ein Jahr nach dem Urteil im Prozess um das angebliche Krebswundermittel Galavit hat der Bundesgerichtshof (BGH) die vom Landgericht Kassel verhängten Strafen aufgehoben. Dieser Schritt war laut BHG notwendig geworden, weil das Landgericht die der Strafzumessung zugrunde gelegte Schadenshöhe nicht rechtsfehlerfrei begründet hatte.

Die fünf verurteilten Männer bleiben aber in Haft. Denn der BGH hat die Schuldsprüche grundsätzlich bestätigt und die Revision der zum Teil zu langen Haftstrafen verurteilen Männer zurückgewiesen. Das Landgericht muss lediglich über die Höhe der Strafen erneut entscheiden.

Die Männer hatten in den Jahren 2000 und 2001 an Krebspatienten Spritzenkuren zum Preis von 16.800 DM pro Behandlungseinheit durchgeführt. Appliziert wurde das aus Russland stammende und in Deutschland nicht zugelassenen Präparat Galavit. Dieses hatten die Täter zu einem Bruchteil ihres eigenen Abgabepreises von einem russischen Hersteller über verschiedene internationale Apotheken in Deutschland bezogen.

Galavit enthält das Natriumsalz des Amino-Tetrahydrophthalazins. Es ist chemisch eng verwandt mit der Substanz Luminol, die aufgrund ihrer lumineszierenden Eigenschaften in der Spurensicherung eingesetzt wird. Der Hersteller verspricht eine Wirksamkeit unter anderem bei zahlreichen akuten und chronischen Infektionen, Folgezuständen nach Operationen, Bestrahlung und Chemotherapie sowie Therapien mit Immunsuppressiva und Kortikosteroiden.