Asthma

Neuer Inhalator: Seit 20 Jahren in der Warteschleife Marion Schneider, 17.02.2018 09:16 Uhr

Berlin - 

Vor über 20 Jahren brachte Christoph Klein einen neuartigen Asthma-Inhalator auf den Markt, der Nebenwirkungen reduzieren sollte. Doch schon nach kurzer Zeit musste das Gerät wieder vom Markt. Bis heute kämpft Klein darum, sein Gerät einführen zu dürfen.

Der Inhalator hat statt der üblichen L-Form eine gerade Form. Dadurch soll mehr Wirkstoff in die Lungen gelangen und weniger an den Schleimhäuten im Mundraum hängen bleiben. Die Rückstände an den Schleimhäuten können zu Nebenwirkungen führen. Im Handel gibt es mit den sogenannten Spacern bereits Inhalierhilfen, die genau diesen Zweck erfüllen. „Unser Gerät erreicht das allerdings auf viel kleinerem Raum“, erklärt Klein.

Bei Broncho-Air und dem Nachfolger Effecto handelt es sich um Medizinprodukte, in die das Dosieraerosol herkömmlicher Inhalatoren eingesetzt wird. Dadurch kann der Inhalator wieder verwendet werden. Kleins Erfindung kann mit allen kurzwirksamen Beta-2-Sympathomimetika zur Bedarfstherapie von Asthma eingesetzt werden.

Ein weiterer Vorteil des geraden Inhalators ist laut Klein, dass er auch im Liegen verwendet werden kann. Die gängigen L-förmigen Produkte erfordern, dass sich der Anwender auch bei akuter Atemnot im Schlaf erst aufsetzen muss, damit der Wirkstoff in der Lunge ankommt.

Klein ist selbst Asthmatiker und war unzufrieden mit den am Markt befindlichen Inhalatoren. 1996 brachte er Broncho-Air auf den Markt. In den ersten drei Monaten verkaufte sich das Produkt 37.000-mal. Das zuständige Amt für Arbeitsschutz Sachsen-Anhalt sah alle gesetzlichen Voraussetzungen als erfüllt an und ließ das Medizinprodukt zu. Auf Drängen der Regierung von Oberbayern wurde aber wenig später ein Vertriebsverbot verhängt, mit der Begründung, der Inhalator sei ein potenzielles Sicherheitsrisiko.

Es folgte ein Rechtsstreit, der noch bis heute andauert. „Die Begründung der Regierung von Oberbayern war fadenscheinig“, sagt Klein. „Bisher konnte nicht nachgewiesen werden, dass es gefährlich ist, wenn mehr Wirkstoff in der Lunge ankommt.“ Der Erfinder vermutet hinter dem Verbot die Pharmaindustrie. Diese befürchte, durch den effizienteren neuen Inhalator weniger Medikamente abzusetzen. Über seinen Kampf mit den Behörden hat Klein ein Buch geschrieben: „Die Asthma-Lüge“.

Der Fall wird mittlerweile in vierter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt. Am 8. Februar wird Klein angehört. Seine Firma könne inzwischen beweisen, dass die EU-Kommission seit 2007 eine Entscheidung ausgearbeitet habe, aus der hervorgehe, dass seine Erfindung „keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Patienten“ darstelle. Das Verbot der deutschen Behörden sei deshalb nicht berechtigt.