Die Liste der Berufskrankheiten ist erweitert worden. Seit dem 1. Juli können fünf weitere Leiden als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie nachweislich durch die Arbeit ausgelöst worden sind. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.
Dazu gehören die Kniegelenksarthrose und die Lungenfibrose, eine Erkrankung des Lungengewebes durch Schweißrauch und -gas. Daneben werden Blut- und Lymphkrankheiten anerkannt, die durch Benzol hervorgerufen wurden. Außerdem umfasst die Liste nun Lungenkrebs, der durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe oder ihr Zusammenwirken mit Asbestfasern entstanden ist.
Solche Leiden werden aber nicht automatisch als Berufskrankheit anerkannt. Bei der Kniegelenksarthrose wird zum Beispiel vorausgesetzt, dass Betroffene in ihrem Arbeitsleben 13.000 Stunden kniebelastender Tätigkeiten vorweisen können. Hierbei werden der DGUV zufolge nur Schichten mit mindestens einer Stunde Arbeit im Knien oder in der Hocke mitgezählt. Dies erfülle beispielsweise ein Fliesenleger.
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