Nahrungsergänzungsmittel

Gratisproben: Ärzte verletzen Berufsrecht Nadine Tröbitscher, 21.07.2017 09:06 Uhr

Berlin - 

Werbegeschenke und ärztliche Empfehlung – eine Unterscheidung die für den Patienten nich immer eindeutig ist. Dennoch erhalten Patienten in Arztpraxen immer wieder Gratisproben von Nahrungsergänzungsmitteln. Eine Tatsache, die die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein kritisch sieht – Ärzte verstoßen gegen das Werbeverbot ihrer Berufsordnung.

Vitamin-, Mineralstoff- oder Nahrungsergänzungsmittel, laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhielt jeder dritte der 435 Teilnehmer schon einmal ein Gratismuster vom Arzt. Etwa 10 Prozent hatten mehrmals kostenlose Produkte erhalten. „Eine verbotene Werbung für Gesundheitsmittel“, so die Verbraucherzentrale. „Eine Arztpraxis darf kein Krämerladen für Gesundheitsprodukte sein“, so Gudrun Köster von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

„Die Produkte sehen oft aus wie Arzneimittel, sind aber keine“, mahnt die Expertin. Dennoch gaben 17 Prozent der Befragten an, die Mittel auch anschließend gekauft zu haben. Den Grund sehen die Verbraucherschützer im falschen Verständnis der Patienten, die die Werbegeschenke als ärztliche Empfehlung ansehen. Für Köster wecken Nahrungsergänzungsmittel falsche Erwartungen, „das beginnt schon bei der Aufmachung der Produkte“. Denn äußerlich unterscheiden sich die Produkte kaum von Medikamenten.

Im Gegensatz zu Arzneimitteln müssen Vitaminpillen und Mineralstoffpräparate nicht auf Wirkung und Sicherheit geprüft und zugelassen werden. Die Verbraucherzentrale warnt, so seien „viele der vermeintlichen Gesundheitsmittel wirkungslos“, oder bei „falscher Dosierung sogar schädlich“. Nahrungsergänzungsmittel (NEM) dienen lediglich der Unterstützung einer ausgewogenen Ernährung. Arzneimittel hingegen sollen Krankheiten heilen, lindern oder vorbeugen. Anforderungen, die NEM nicht erfüllen.

Ärzten ist es untersagt, im Rahen ihrer medizinischen Tätigkeit Waren abzugeben oder gewerbliche Dienstleistungen anzubieten. Somit soll verhindert werden, dass Ärzte das Vertrauen der Patienten in den Heilberufler missbrauchen um Produkte zu verkaufen. Produktempfehlungen oder Gratismuster sowie die Platzierung von Flyern der Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln sind nicht gestattet.

Patienten sind dazu angehalten, Mediziner bei der Ärztekammer und der Verbraucherzentrale zu melden, wenn diese gezielt auf ein spezielles Mittel drängen und ein gewerbliches Interesse erkennbar ist. Auskünfte dürfen Ärzte nur geben, wenn der Patient gezielt nachfragt.

Der Trend zu NEM wird vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kritisch betrachtet: Ein von vielen Menschen befürchteter Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen ist aus Sicht der Behörde unberechtigt. NEM seien oft überflüssig. Ausnahmen gebe es nur wenige. NEM sind als Tablette, Dragee, Pulver oder in flüssiger Form im Handel. Was viele Verbraucher nicht wissen: Sie zählen zu den Lebensmitteln. Die Präparate werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) registriert. Hersteller dürfen keine Gesundheitsversprechen geben und damit werben. Sie haften für die Sicherheit der Produkte. Überwacht werden der Verkehr, die Kontrolle der Produktbezeichnungen und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen von der amtlichen Lebensmittelüberwachung der einzelnen Bundesländer.