Nahrungsergänzungsmittel

Schuhbeck muss seine „Apotheke“ schließen Alexander Müller, 04.03.2015 09:19 Uhr

Berlin - 

Arabisches Kaffeegewürz, Ingwer-Chili Senf, Frühstück-Poweröl – der Sterne- und Fernsehkoch Alfons Schuhbeck hat viel im Sortiment. Nur seine „Gewürzapotheke“ muss er Ende des Jahres zusperren. Die Wettbewerbszentrale hatte Probleme mit seinen Nahrungsergänzungsmitteln. Schließlich einigte man sich auf einen Vergleich.

Schuhbeck verkauft in seinem Onlineshop eine Reihe von Nahrungsergänzungsmitteln, wie „AktivKraft Kapseln“ für Vitalität und geistige Frische mit Rosmarin und Guarana. Die Dachmarke für die diversen Tees, Tropfen oder Hals- und Rachenwohlsprays ist „Schuhbecks Gewürzapotheke“.

Die Wettbewerbszentrale hatte den Starkoch abgemahnt. Die Verwendung des Begriffs Apotheke sei Apothekern vorbehalten. Die beworbenen Produkte sollten durch diesen Bezug aufgewertet werden, so der Vorwurf. Schuhbeck hatte die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, auch vor der Einigungsstelle der Industrie- und Handelskammer (IHK) in München konnte die Sache nicht beigelegt werden.

Vor dem Landgericht München I gelang jetzt der Vergleich: Schuhbeck gibt eine Unterlassungserklärung ab und trägt die Kosten des Verfahrens. Dafür darf er seine Produkte noch bis zum Jahresende weiter verkaufen.

Laut Vereinbarung verpflichtet sich Schuhbeck, ab 2016 keine Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mehr unter der Bezeichnung „Gewürzapotheke“ zu verkaufen. Ansonsten werden pro Verstoß 5100 Euro Vertragsstrafe fällig. Außerdem muss Schuhbeck die Aufwendungen der Wettbewerbszentrale tragen sowie die Anwalts- und Gerichtskosten von zusammen rund 2500 Euro.

Dafür wird die Wettbewerbszentrale in diesem Jahr nicht mehr gegen den Vertrieb der Produkte vorgehen und die Klage zurücknehmen. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale sind die vergleichsweise langen Aufbrauchfristen trotzdem die schnellste Lösung. Ein Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu führen, hätte deutlich länger gedauert, so die Überlegung.

Die Wettbewerbszentrale ist schon öfter gegen die irreführende Verwendung des Begriffs Apotheke vorgegangen. Je größer die Verwechslungsgefahr, desto eher gibt es Probleme: Die Urwald-Apotheke etwa vertrieb Homöopathika und Nahrungsergänzungsmittel, die Edelstein-Apotheke musste sich nach dem Einschreiten der Wettbewerbszentrale in Edelstein-Himmel umbenennen.