Die Bahnhof-Apotheke in Mönchengladbach wurde Mitte Dezember auf richterliche Anordnung hin von der Polizei durchsucht. Zunächst war ein Apotheker wegen des Verdachts des illegalen Betäubungs- und Arzneimittelhandels vorläufig festgenommen worden, später ließ man ihn wieder frei. Nach Abschluss der ersten polizeilichen Maßnahmen habe es keine Gründe für eine Inhaftierung gegeben.
Bei der Durchsuchung wurden verschreibungspflichtige Medikamente und Datenträger sichergestellt, die seitdem ausgewertet werden. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach den Fall übernommen. Kund:innen, die unter anderem auch wegen Medizinalcannabis hier ihre Rezepte einlösten, stehen seitdem laut Google-Bewertungen vor verschlossenen Türen.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt nun Gerüchte, „dass ein anonymer Hinweis Auslöser für die Ermittlungen war“. Bisher konzentrieren sich die Ermittlungen allein auf die Bahnhof-Apotheke. „Eine Beteiligung anderer Apotheken oder Praxen ist bis jetzt im Rahmen der Ermittlungen nicht bekannt geworden.“ Weitere Informationen könnten bisher nicht zum Stand des Verfahrens gegeben werden, da man sich noch in einem frühen Stadium befinde, „die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen“.
Die Staatsanwaltschaft macht zudem deutlich: „Es gilt die Unschuldsvermutung. Da nicht auszuschließen ist, dass ein hinreichender Tatverdacht nach Abschluss der Ermittlungen nicht begründet werden kann und eine Rufschädigung der Apotheke insbesondere für diesen Fall vermieden werden soll, kann ich derzeit keine weiteren Angaben zur Sache machen“, so ein Sprecher. Zumindest anhand der Google-Bewertungen lässt sich sehen, dass sich die Rufschädigung nur schwer eindämmen lassen wird.
So tauchen hier neben rassistischen Kommentaren zum Inhaber auch Informationen zu den Ermittlungen auf. „Trotz deklarierter Öffnungszeit war die Apotheke geschlossen. Es war jemand drinnen, der mir aber nicht öffnete. Ich fand's unverschämt“, heißt in einer von neuerdings vermehrten Ein-Sterne-Bewertungen. Ob es sich beim Tatverdächtigen überhaupt um den Inhaber oder einen angestellten Apotheker handelt, beantwortet die Staatsanwaltschaft nicht.