Fliegenpilzgift

Muscimol-Fruchtgummis zurückgerufen

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Berlin -

In Rheinland-Pfalz sind Gummibärchen mit dem halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol im Handel angeboten worden. Diese wurden nun zurückgerufen, wie das Landesumweltministerium mitteilte. Über einen Vertrieb über Verkaufsautomaten lägen derzeit jedoch keine Erkenntnisse vor.

Auch in Hessen waren Produkte mit dem Giftstoff angeboten und zurückgerufen worden. Dort war im Wetteraukreis zu Beginn der Woche ein junger Mann mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus eingeliefert worden, nachdem er eine Packung Fruchtgummis aus einem Verkaufsautomaten verzehrt hatte. Eine durch die zuständige Lebensmittelüberwachung initiierte Untersuchung habe daraufhin gezeigt, dass in den Gummibärchen Muscimol enthalten war.

Stoff kann Psyche tiefgreifend beeinflussen

Bei dem Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol handelt es sich nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit um einen psychoaktiven Stoff, der tiefgreifend die Psyche beeinflusse und zu Vergiftungserscheinungen führen könne. Die Behörde hatte Mitte August vor dem Verzehr gewarnt. Solche Gummibärchen seien gesundheitsschädlich und insbesondere eine Gefahr für Kinder, da das Produkt mit normalen Süßigkeiten verwechselt werden könne. Vertrieben worden waren sie demnach bis dahin ausschließlich im Onlinehandel.

Im Wetteraukreis wurden sie jetzt jedoch in öffentlich zugänglichen Automaten angeboten. „Eine Packung der Süßigkeit enthält zwar nur zwei Fruchtgummis, doch diese haben es mit 5 Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoffs pro Stück in sich“, warnte der Kreis. Um zu verhindern, dass weitere Menschen zu Schaden kommen, sei die Lebensmittelüberwachung schnell aktiv geworden. Der Automatenbetreiber wurde den Angaben zufolge aufgefordert, das Produkt unverzüglich aus dem Verkauf zunehmen.

Europaweite Warnmeldung

„Inzwischen können die halluzinogenen Gummibärchen nicht mehr an den betroffenen Automaten gekauft werden – auch wenn der Betreiber zunächst behauptete, sie seien ‚gar nicht zum Verzehr gedacht gewesen, sondern nur zum Sammeln‛“, hieß es. Parallel dazu sei eine landes-, bundes- und letztlich europaweite Warnmeldung für entsprechende Gefahrenlagen in Zusammenhang mit diesem Lebensmittel herausgegeben worden.

Um einen Verkaufsautomaten zu betreiben, bedürfe es lediglich einer Gewerbeanmeldung, erklärte der Kreis überdies. Auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken dürften die Automaten damit jederzeit und ohne behördliche Genehmigung aufgestellt werden. Das Jugendschutzgesetz greife, sobald alkoholische Getränke wie Wein oder Bier im Warenautomaten angeboten würden.

„Dennoch raten der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Wetteraukreises dazu, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten im wahrsten Sinne des Wortes mit Vorsicht zu genießen und verdächtige Artikel umgehend zu melden.“

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