„Unglaublich große Menge“

Mordversuch mit Insulin – lebenslange Haft

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Berlin -

Wegen versuchten Mordes an ihrem Schwiegervater ist eine 42 Jahre alte Frau in Köln zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach 57 Verhandlungstagen zeigte sich das Landgericht Köln am Donnerstag davon überzeugt, dass die Frau im Juli 2020 den damals 80-Jährigen mit einer Überdosis Insulin versucht hatte zu töten.

Der Senior, bis dahin noch praktizierender Arzt in einer Kölner Praxis, überlebte die Überdosis, ist seither aber ein schwerer Pflegefall. Das Gericht verurteilte die Deutsche außerdem dazu, 75.000 Euro Schmerzensgeld an den Senior zu zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der Frau kündigten Revision an. Die Angeklagte hatte die Anklagevorwürfe vehement bestritten.

Das Gericht wertete die Tat in seiner rund zweistündigen Urteilsbegründung als „äußerst perfide“. So habe die Angeklagte einen Besuch mit ihrer damals fünfjährigen Tochter beim Großvater benutzt, um ihren Plan umzusetzen. Der Besuch mit Enkeltochter sei eine „Falle“ gewesen, die Angeklagte habe das „Kind als Schlüssel benutzt“. Alleine, zeigte sich das Gericht überzeugt, hätte der Senior seine Schwiegertochter aufgrund eines sehr schlechten Verhältnisses nicht empfangen.

Die Angeklagte habe dem Schwiegervater dann zunächst im Kaffee ein Beruhigungsmittel verabreicht. Nach Einsetzen der Wirkung habe sie ihre Tochter mit Kinderfilmen auf ihrem Mobiltelefon abgelenkt und dem Senior eine „unglaublich große Menge Insulin“ verabreicht.

Brisante Suchanfragen

Besondere Beweiskraft maß das Gericht dem nach einer Löschung rekonstruierten Internet-Suchverlauf der Angeklagten bei. Eine „unglaubliche Fülle an brisanten Suchanfragen“ zu Medikamenten, ihrer Wirkungsweise und Tödlichkeit, sei festgestellt worden. Ab Ende Mai 2020 habe sich die Angeklagte mit fast nichts anderem beschäftigt. „Der Suchverlauf spricht eine ganz deutliche Sprache“, sagte der Vorsitzende. Woher die Angeklagte das Insulin gehabt haben soll, dazu machte das Landgericht keine Feststellung.

Mit der lebenslangen Freiheitsstrafe kam das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Sie hatten in dem Prozess nachzuweisen versucht, dass der zeitliche Ablauf der Tat nicht mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen zur Wirkweise und -dauer von Insulin in Einklang gebracht werden könne.

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