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MMS-Quacksalber: Staat schaut zu

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Berlin -

„MMS“ (Miracle Mineral Supplement) soll die unterschiedlichsten Krankheiten heilen und sogar gegen Krebs helfen – auch bei Kindern. Das propagieren zumindest Quacksalber auf diversen Websites und Kongressen. Versprochen wird den Menschen Heilung, doch die Folgen der Einnahme sind gravierend. Gesundheitsbehörden warnen seit Langem vor der Substanz, doch die MMS-Szene ist bis heute nicht gestoppt. Heute Abend um 21.45 Uhr greift das RBB-Magazin „Kontraste“ dieses Thema auf und zeigt, wie Kinder den Heilversprechen der Scharlatane schutzlos ausgeliefert sind.

MMS ist nichts anderes als eine 28-prozentige Natriumchloritlösung, das zusammen mit einer Zitronensäurelösung 10 Prozent zur Trinkwasseraufbereitung in den Verkehr gebracht wird. Durch die Reaktion mit der sogenannten Aktivatorlösung, also von Natriumchlorit und Zitronensäure, entsteht Chlordioxid, ein giftiges Gas mit stechendem, chlorähnlichem Geruch. Diese Substanz soll wirksam in der Behandlung von beispielsweise Diabetes, Asthma, Aids, Herpes und Tuberkulose sein.

Als Entwickler des Mittels gilt Jim Humble, ein US-Ingenieur und angeblicher Wunderheiler. Auf seiner Homepage wirbt er damit, dass mit MSS Krankheiten bekämpft werden können. „Die gemeinsame Recherche von Kontraste und Stern deckt auf, mit welch perfiden Methoden die gefährliche Therapie propagiert wird“, heißt es in der Ankündigung der Sendung.

Sogar Eltern von autistischen Kindern würden zur Behandlung Einläufe mit der Chemikalie empfohlen bekommen. Ignoranz und fehlendes Fachwissen verhinderten eine konsequente Verfolgung.

Chlordioxid wird als Bleichmittel von Papier und zur Desinfektion von Trinkwasser eingesetzt und verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Den Giftnotrufzentralen liegen laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Fälle von Erbrechen, Atemstörungen und Hautverätzungen bei der Einnahme von vor. Auch in anderen Ländern wurden nach Einnahme von unerwünschte Wirkungen wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall, Nierenversagen, Verätzungen der Speiseröhre sowie Atemstörungen beobachtet.

Produkte mit Chlordioxid hatte des BfArM zuvor als sogenannte Präsentationsarzneimittel eingestuft. Zusätzlich wurden sie auch als bedenkliche Arzneimittel nach § 5 Arzneimittelgesetz bewertet, weil mit der Einnahme schädliche Wirkungen verbunden seien, die „über ein vertretbares Maß hinausgehen“. Die Behörde hatte davor gewarnt, diese Präparate anzuwenden, da aufgrund der ätzenden Wirkung erhebliche Gesundheitsgefahren die Folge sein könnten.

Im November 2017 wurde ein Online-Verkäufer aus Peine zu drei Jahren und zwei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, weil er mehr als fünf Jahre lang solche Produkte vertrieben haben soll.

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