Apotheker kritisiert schwammige Vorgaben

Mitarbeitertests: „Ich werde überrannt“

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Berlin -

Apotheken sind in der Teststrategie des Bundes eingespannt. Neben Anfragen von Gemeinden für Bürgertests und Kinderbetreuungseinrichtungen dürften sich mit der Testangebotspflicht für Betriebe auch Anrufe von Firmen häufen. Damit steigt der Dokumentationsaufwand, denn abgerechnet wird immer unterschiedlich. Apotheker Thomas Hengst warnt davor, dass die Grenze zwischen Bürger- und Firmentests schwammig ist.

Hengst untersucht bereits wie viele Kollegen Angestellte auf Sars-Cov-2. Der Inhaber der Stern Apotheke im hessischen Hüttenberg-Rechtenbach ist seit etwa einem Monat mit einem Wohnmobil unterwegs. Damit bietet er beste Voraussetzungen, um bei Unternehmen für die Tests von Angestellten vorzufahren. Bislang steuert er sechs Mittelständler aus der Region an. „Es rufen immer mehr Firmen an“, sagt er. „Ich werde überrannt und das ist noch vornehm ausgedrückt. Wir testen, soviel wir können, mehr geht nicht.“

Möglich seien Gruppen von jeweils bis zu 30 Personen. Für den Test eines Angestellten im Auftrag einer Firma kalkuliert Hengst pro Person 35 Euro. „Damit sind wir hier auf dem Land 5 Euro günstiger als in der Stadt“, sagt er. Parallel bietet er auch kostenfreie Bürgertests an. Er kenne mehrere große Konzerne, die ihre Mitarbeiter:innen aus den Niederlassungen bisher morgens vor Dienstantritt in die umliegenden Testzentren schicken. Die Unternehmen schickten die Mitarbeiter:innen bewusst zu den kostenlosen Teststellen, sagt Hengst.

Das müsste sich jedoch ab Dienstag ändern. Denn das Bundesarbeitsministerium (BMAS) weist darauf hin, dass die Testangebotspflicht der Arbeitgeber und eine anschließende Testung der Beschäftigten „Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes“ seien. „Die Kosten für derartigen Maßnahmen hat grundsätzlich der Arbeitgeber zu tragen.“ Für Testungen von Beschäftigten in einigen Bereichen der medizinischen Versorgung und der Pflege sowie bei der Betreuung von Kindern oder Menschen mit Beeinträchtigungen gebe es Möglichkeiten einer Kostenerstattung auf Basis der Coronavirus-Testverordnung.

Apotheken können künftig vom Firmen als „Dritte“ beziehungsweise Dienstleister beauftragt werden, um Firmenmitarbeiter regelmäßig zu testen. Kammern und Verbände informieren bereits über die Abläufe: Die Inhaber sollten etwa Kontakt zu ihrer Betriebshaftpflichtversicherung aufnehmen, um abzuklären, ob die Testdurchführung bei Dritten von der bestehenden Versicherung abgedeckt sei. Das Unternehmen – also der Auftraggeber – muss die Beauftragung der Apotheke gegebenenfalls nachweisen. Eine Abrechnung als Bürgertest ist nicht zulässig. Vorgaben zur Höhe der Abrechnung gibt es nicht. Die Dienstleistung für die Betreibe ist frei kalkulierbar – als Basis sollen Sach- und Personalkosten herangezogen werden. Apotheken können auf Wunsch einen Nachweis mit dem Testergebnis ausstellen.

Hengst warnt vor einer Vermischung von kostenfreien Bürgertests und den Untersuchungen im Auftrag von Betrieben, die diese in Rechnung stellen müssen. „Das ist rechtlich dünnes Eis“, sagt Hengst. „Wenn die Mitarbeiter vor die Tür gehen, sind es Bürger. Wie mache ich das mit der Abrechnung? Ich habe keine Lust wegen vermeintlichen Betrugs angeklagt zu werden.“ Die Nachfragen beim Verband seien bisher nicht beantwortet worden. „Momentan herrscht ein ‚Wild West‘ bei den Vorgaben. Ich habe noch einen Apothekenbetrieb, der darunter bereits leidet.“

Der Apotheker ärgert sich über die „wachsweichen Aussagen“ der Regierung. Bei anderen Regelungen hat er bereits die Bremse gezogen. „Ich mache nur noch Mainstream. Corona-Impfstoffe liefere ich nicht aus.“ Nach Rücksprache mit den Ärzten habe er keine Bestellungen erhalten. „Ich mache nur noch, was halbwegs gesichert ist.“ Wenn der Betriebsprüfer in ein paar Jahren komme, wolle er für Serviceangebote und deren Abrechnung nicht in Regress genommen werden.

In dem umgebauten Wohnmobil informiert er die Testpersonen über die Situation der Apotheken. „Wir bräuchten keine Tests anbieten. Das, was wir machen, machen Versandapotheken wie DocMorris nicht.“ Es gibt aber noch zahlreichen Kollegen, die mit Verweis auf die dünne Personaldecke, unpassende Räumlichkeiten oder der fehlenden Impfung der Mitarbeiter gar nicht testen. „Ich will ja helfen, aber diese schwammigen Aussagen ärgern mich maßlos.“

 

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