Diebstahl im Team ist ein leidiges Thema – vor allem, wenn dieser schwer nachzuweisen ist. Vor dem Amtsgericht Pirmasens wurde ein Verfahren gegen eine angestellte Apothekerin jetzt eingestellt. Die Approbierte wehrte sich gegen den Vorwurf, der Chef konnte ihn nicht beweisen.
Die Staatsanwaltschaft legte laut einem Bericht von „Die Rheinpfalz“ einer ehemaligen angestellten Apothekerin im Landkreis Südwestpfalz unter anderem zur Last, ihren damaligen Chef bestohlen zu haben. Zwischen Januar und Oktober 2023 soll die heute 53-Jährige verschiedene Produkte im Wert von rund 3600 Euro über die Apotheke bestellt, mitgenommen und nicht bezahlt haben. Auch aus dem Lager und der Kasse soll sie sich mit Artikeln im Wert von rund 1500 Euro bedient haben.
Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Die Rechnungen habe sie bezahlt. Zudem habe „jeder unter jedem Namen bestellen können“. Und es habe auch keine Inventur und keinen Überblick über den festen Bestand gegeben. Als sie in der Apotheke angefangen habe, habe sie einen Stapel nicht bezahlter Kundenrechnungen vorgefunden. Ihr Eindruck sei gewesen: völliges Chaos, heißt es in dem Bericht.
Der Inhaber wich demnach nicht von seinem Vorwurf ab. Sie habe das „professionell und systematisch gemacht“. Beweisen konnte er es jedoch nicht. Er betonte dem Bericht zufolge, dass die anderen Teammitglieder nicht stehlen würden. Das Strafverfahren wurde beendet. Parallel läuft noch ein Verfahren wegen Schadenersatz.
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