Südkorea

Mildere Strafe für Klonfälscher

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Ein Berufungsgericht hat den einst als Fälscher entlarvten Klon-Spezialisten Hwang Woo Suk aus Südkorea zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Seouler Landgericht folgte damit dem Urteil der Vorinstanz, wonach sich der 57-jährige Tiermediziner wegen Untreue und illegaler Beschaffung von Eizellen für seine Experimente strafbar gemacht habe. Allerdings wurde das Strafmaß reduziert. Im Oktober 2009 war er zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Dem einst als „Volkshelden“ gefeierten Forscher war vorgeworfen worden, gegen das Gesetz zur Verwendung menschlicher Eizellen verstoßen und insgesamt 830 Millionen Won (derzeit etwa 544. 000 Euro) für private Zwecke veruntreut zu haben. Das Landgericht kam jetzt zu dem Schluss, dass ein Teil der Zuschüsse nicht missbraucht worden sei.

Die eigentlichen Fälschungen der Studien waren nicht Gegenstand der Urteilsfindung in dem mehr als vier Jahre dauernden Verfahren. Sowohl die Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft beantragt hatte, als auch Hwang hatten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Hwangs Fälschungen sorgten für einen der spektakulärsten Wissenschaftsskandale in den vergangenen Jahrzehnten. Ende 2005 waren zwei zuvor als bahnbrechend gefeierte Stammzellstudien als Fälschungen aufgeflogen.

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