40.000 Euro Schadensersatz

Methadon statt Glukose: Bluttest endet auf Intensivstation

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Stuttgart -

Eigentlich sollte es eine Routineuntersuchung sein: Eine Patientin sollte vor einem Bluttest eine Glucoselösung trinken. Doch nach der Einnahme in der Praxis, wurde sie bewusstlos und erlitt einen Atemstillstand. Sie musste intubiert und in ein Krankenhaus eingeliefert werden, wo sie mehrere Wochen stationär behandelt wurde. Später stellte sich heraus, dass die aus der Apotheke bezogene Trinklösung Methadon statt Glucose enthielt. Nun klagt die Patientin auf Schadenersatz.

Was im März 2023 als einfacher Zuckertest begann, endete für die Klägerin mit zwei Wochen stationärem Aufenthalt, davon eine Woche auf der Intensivstation. Während der Behandlung erlitt sie eine schwere Lungenentzündung. An den Folgen der Verwechslung der Inhaltsstoffe leide sie bis heute: Statt Glucose nahm sie Methadon in einer Lösung ein.

Wie es genau zu dem Fehler kam, ist bislang ungeklärt. Die Praxis nutzte nach Angaben des Landgerichts Stuttgart ein rollierendes System: Zunächst werde eine Glucoselösung von der Arztpraxis für die Untersuchung bereitgestellt. Nach dem Test erhalte die Patientin ein Rezept, mit dem sie zur Apotheke gehe. Die Apotheke stelle auf Basis der Verordnung eine neue Glucoselösung her und liefere sie an die Praxis. So auch in diesem Fall: Die Flasche, die die Patientin erhielt, war entsprechend von der beklagten Apotheke beschriftet worden.

Knapp 40.000 Euro Schadensersatz

Im Verfahren streiten die Parteien über Schadensersatzansprüche wegen der fehlerhaften Gabe von Methadon statt einer Glucoselösung. Insgesamt geht es um Schmerzensgeld in Höhe von knapp 40.000 Euro sowie um die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere materielle Schäden.

Vergangenen Donnerstag verhandelte die Kammer erstmals in dem Fall und schlug den Parteien einen Vergleich vor, wie das Landgericht Stuttgart auf Anfrage mitteilte. Sollte dieser nicht zustande kommen, wird die Kammer ein Sachverständigengutachten einholen.

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