Was ändert sich 2018?

Mehr Mutterschutz, mehr Kindergeld

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Berlin -

Den Deutschen winken im Jahr 2018 ein etwas höheres Kindergeld sowie geringfügig niedrigere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Darüber hinaus gibt es zum Jahreswechsel eine Fülle von gesetzlichen Änderungen, die unter anderem Autofahrer, Geschäftsinhaber und werdende Mütter betreffen. Einige wichtige Änderungen im Überblick.

Mutterschutz: Auch Schülerinnen und Studentinnen können künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen. Wie üblich gilt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, sowie ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich diese Frist von acht auf zwölf Wochen. Gleichzeitig soll es aber auch Ausnahmen geben, wenn die Betroffene das möchte. Es soll auch keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben.

Kindergeld: Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Allerdings kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr - wie bisher, für mehrere Jahre.

Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt im Durchschnitt aller Krankenkassen von 1,1 auf 1 Prozent des Bruttolohns. Es ist eine rechnerische Größe und soll abbilden, wie viel Geld die Kassen insgesamt von ihren Mitgliedern zusätzlich brauchen. Die einzelnen Kassen setzen ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Die Summe kommt auf den festen Beitragssatz von 14,6 Prozent obendrauf, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.

Ein neues Beitragsbemessungsverfahren für freiwillig Versicherte soll dafür sorgen, dass sich die Krankenkassenbeiträge Selbstständiger stärker an den tatsächlich erzielten Einnahmen orientieren. Die Beitragsbemessung erfolgt zunächst vorläufig aufgrund des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheids. Nach Vorlage des endgültigen Einkommensteuerbescheids für das Kalenderjahr, für das die Beiträge zu zahlen sind, erfolgt die endgültige Beitragsfestsetzung rückwirkend.

Einkommenssteuer: Der Grundfreibetrag steigt von 8820 Euro auf genau 9000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro. Dazu kommt möglicherweise der Kinderfreibetrag, der zum Jahreswechsel um 72 Euro auf insgesamt 7428 Euro steigt. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei.

Rente: Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3000 Euro winkt Arbeitnehmern somit eine Entlastung von 1,50 Euro. Im Juli dürfen dann die rund 21 Millionen Rentner mit deutlich mehr Geld rechnen. Erwartet wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent.

Wer ab 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, weil er aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, wird bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben. Bei einem Rentenbeginn 2018 endet die Zurechnungszeit zunächst mit 62 Jahren und 3 Monaten.

Wegen der schrittweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 stiegt die Altersgrenze um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1953 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 7 Monaten.

Sozialversicherung: Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5800 Euro im Osten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro.

Alkohol: Nach 100 Jahren endet das deutsche Branntweinmonopol. Tausende kleine Obstbrennereien können ab dem Jahreswechsel keinen Rohalkohol mehr an die staatliche Monopolverwaltung verkaufen, die dafür bislang eine Garantiesumme weit oberhalb des Marktpreises gezahlt hatte.

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