Justiz

Mehr Klagen gegen Kunstfehler

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Wenn sie sich von einem Arzt falsch behandelt fühlen, schalten Patienten immer häufiger ein Gericht oder eine Schlichtungsstelle ein. Die Zahl der Fälle sei „stark steigend“, sagte der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm in Nordrhein-Westfalen, Gero Debusmann. Auch die Gutachterkommission der Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Gerichte in Sachsen müssen sich seit einigen Jahren häufiger mit mutmaßlichen Kunstfehlern beschäftigen. Bundesweit waren die Zahlen in den vergangenen Jahren nach Angaben der Ärztekammern allerdings stabil.

Für Rechtsanwalt Karl-Otto Bergmann aus Hamm ist weniger die Entwicklung bei den Fallzahlen entscheidend, sondern der Trend zu immer höheren Schmerzensgeldern. Die Prozesse würden zudem immer professioneller geführt, sagte der Jurist. Bergmann ist im Deutschen Anwaltverein Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht. Weil Anwälte für Medizinrecht viel Geld verdienen könnten, sei der Bereich für Spezialisten sehr attraktiv geworden, sagte er.

Inzwischen seien acht Richter des Oberlandesgerichtes Hamm nur mit Fällen der Arzthaftung betraut. „Wir mussten Anfang 2008 einen zweiten Senat ausschließlich dafür einrichten“, sagte Debusmann. Die Erfolgsquote der Kläger sei aber eher gering. In Baden-Württemberg wurden der Gutachterkommission der Ärztekammer im vergangenen Jahr 980 Anträge vorgelegt, zehn Prozent mehr als 2006. Ein ärztlicher Fehler sei allerdings nur in jedem sechsten Fall festgestellt worden. Die Gerichte in Sachsen hatten 295 Mal über angebliche Kunstfehler zu entscheiden. Das waren sechs Prozent mehr als 2005, aber 34 Prozent weniger als 2006.

Die meisten Probleme gebe es in der Chirurgie und der Orthopädie. Zuletzt habe außerdem der Einsatz von Robotern beim Einsatz von Hüftgelenk-Prothesen für Streit gesorgt. Die gravierendsten Fehler, die vor Gericht landen, seien Geburtsschäden. Geht dort etwas schief, ist ein Kind nicht selten für den Rest seines Lebens schwerbehindert.

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