Streit um Vitamin-D-Erstattung

Mehr Kassenleistungen bei chronischem Erschöpfungssyndrom

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Berlin -

Beim Chronischen Fatique-Syndrom (CFS) müssen gesetzliche Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kostenübernahme
auch von alternativen Arzneimitteln bewilligen. Das geht aus Beschlüssen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Celle hervor. Im konkreten Fall ging es um einen 55-jährigen Mann aus der Region Hannover, der durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist, insbesondere wegen CFS, das zu besonders schneller und lang anhaltender Erschöpfung führt.

Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Bewilligung von alternativen Arzneimitteln, unter anderem Vitamin D. Die Kasse lehnte
die Anträge ab, weil die medizinisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine Verordnung nicht gegeben seien. Dem hielt
der Mann entgegen, dass etablierte Therapien kaum zur Verfügung stünden.

Das Landessozialgericht verpflichtete die Kasse vorläufig zur Leistung. Auch wenn die Leistungsvoraussetzungen der evidenzbasierten Medizin nicht erfüllt seien, müsse die Kasse die Präparate im Ausnahmefall einer schweren Erkrankung übernehmen, urteilte es. Das Gericht stützte sich auf die Stellungnahme eines Sachverständigen, wonach für das CFS keine Standard-Therapien zur Verfügung stehen.

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