Mehr Geld für Pfleger dpa, 27.10.2017 12:59 Uhr
Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt. Das schreibt eine Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium vor, die zum 1. November formal in Kraft tritt. Bis Jahresende ändert sich allerdings für die Beschäftigten in der Pflegebranche noch nichts. Erst zum Januar erhöht sich ihr Mindestlohn in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro; im Osten der Republik steigt er von 9,50 Euro auf 10,05 Euro. Bis zum Jahr 2020 steigt die Lohnuntergrenze für Pflegekräfte dann in zwei weiteren Schritten auf 11,35 Euro im Westen sowie 10,85 Euro im Osten.
Von dieser Regelung profitieren rund 900.000 Beschäftigte, die in Pflegebetrieben arbeiten. Für Pflegekräfte, die in Privathaushalten
angestellt sind, gilt hingegen nicht dieser Branchen-Mindestlohn, sondern nur der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.
Die Verordnung geht noch auf die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles zurück, die mittlerweile an die Spitze der SPD-Fraktion im Bundestag gewechselt ist. Ausgehandelt wurden die Lohnuntergrenzen zuvor von der Pflegemindestlohn-Kommission, die paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist.
Neben der Verordnung über den Pflege-Mindestlohn gibt es zum Monatsbeginn kaum nennenswerte gesetzlichen Änderungen. Zu den wenigen Ausnahmen gehören Detailänderungen beim Personenstandsrecht: So besteht ab 1. November etwa die Möglichkeit, die Reihenfolge der eigenen Vornahmen beim Standesamt ohne größeren Bürokratieaufwand zu ändern. Am 24. November treten zudem neue EU-Grenzwerte für Konservierungsmittel in Spielzeug in Kraft. Bei Seifenblasen, Fingerfarben und Klebstoffen gelten dann strengere Vorschriften für zwei Chemikalien, bei denen die Gefahr einer Kontaktallergie besteht.