Mehr Fälle: Wegen Cannnabiskonsum im Krankenhaus Patrick Hollstein, 30.01.2022 08:48 Uhr
Die Zahl der Krankenhausbehandlungen in Folge von Cannabiskonsum hat sich deutschlandweit deutlich erhöht. Dies zeigen Behandlungsdaten des Statistischen Bundesamts für die Jahre 2000 bis 2018, die Forscher der Universitätsklinik Ulm ausgewertet haben.
Die Auswertung der Forscher zeigt, dass sich die Zahl der stationären Krankenhausbehandlungen von Menschen mit psychischen Störungen in Folge von Cannabis-Konsum bis 2018 fast versechsfacht hat. Gab es im Jahr 2000 noch rund 3400 solcher Fälle in Deutschland, betrug dieser Wert im Jahr 2018 bereits rund 19.100. Die Klinikaufenthalte aufgrund von Alkoholabhängigkeit oder Schizophrenie seien in diesem Zeitraum dagegen nicht gestiegen.
Die Forscher erklären sich den Anstieg der Behandlungen mit der besseren Verfügbarkeit und dem zunehmenden Konsums von Cannabis in der Bevölkerung. Zudem sei der Gehalt des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) zum Teil sehr stark gestiegen. „Wir sehen auch einen zunehmenden Konsum von synthetischem Cannabis und solchen Präparaten, die einen erhöhten THC-Gehalt haben“, sagte Carlos Schönfeldt-Lecuona von der Uniklinik. Synthetisches Cannabis wirkt den Forschern zufolge stärker und ist schädlicher als das natürliche.
Eine Legalisierung könne zu einer weiteren Zunahme des Konsums von Cannabis in Deutschland führen, befürchtet der Arzt Maximilian Gahr. Und das führe zu mehr Menschen, die von Cannabinoid-assoziierten psychischen Störungen betroffen seien. Aus ihrer Studie leiten die Autoren einen Bedarf an geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung psychischer Störungen in Folge von Cannabiskonsum ab.
Neuere Daten lagen den Forschern bei ihrer Abfrage noch nicht vor, wie der Arzt und Mitautor der Studie, Maximilian Gahr, erklärte. Die Studie wurde im „European Journal of Public Health“ veröffentlicht.
Die Ampel-Koalition plant eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“. Dadurch würden „die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet“, heißt es im Koalitionsvertrag.