Vergabe von Studienplätzen

Medizinstudium: Auswahlverfahren ist reformbedürftig

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Jena -

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) verlangt Änderungen im Auswahlverfahren bei der Vergabe von Medizin-Studienplätzen. „Die Abiturnote ist als alleiniges Kriterium nicht geeignet“, sagte Verbandspräsident Ayman Mohssen. Die Qualität des Abiturs unter den einzelnen Bundesländern sei nicht wirklich vergleichbar. Auch die oft langen Wartezeiten für Bewerber, die den geforderten Notendurchschnitt nicht erreichen, müssten dringend abgeschafft werden. Für das Medizinstudium gilt wie auch für andere Studiengänge eine Zulassungsbegrenzung, der Numerus clausus (NC). Er wird kontrovers diskutiert.

Mehr Klarheit über das Zulassungsverfahren erhofft sich Mohssen vom Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter prüfen derzeit die Klagen zweier Bewerber wegen langer Wartezeit auf einen Medizin-Studienplatz. „Manche warten 13 Semester, also fast sieben Jahre, auf einen Studienplatz“, sagte Mohssen. „Das ist länger, als ein Medizinstudium dauert.“ Oft liege bereits eine Ausbildung und die Familiengründung hinter den Bewerbern, wenn sie endlich zum Zuge kämen. Das mache es für sie nicht einfacher, mit den hohen Anforderungen des Medizinstudiums zurechtzukommen.

Aus Sicht der Studierendenvertretung sollten bei einer Entscheidung über die Zulassung zum Medizinstudium andere Kompetenzen stärker in den Blickpunkt rücken – etwa die Fähigkeit, sich in andere Menschen einzufühlen und mit ihnen entsprechend zu kommunizieren.

Derzeit werden jeweils 20 Prozent der Medizinstudienplätze aufgrund eines sehr guten Abiturs beziehungsweise nach Wartezeit vergeben. 60 Prozent der Studienplätze können die Hochschulen in einem eigenständigen Auswahlverfahren vergeben. In Deutschland studieren nach Angaben der Bundesvertretung knapp 90.000 junge Frauen und Männer Humanmedizin, es gibt 38 Hochschulen mit einem solchen Studiengang.

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