Der Gang für anmeldefreie Waren führt Reisende am Flughafen in der Regel ohne Kontrolle aus dem Gebäude. Ein Pillenschmuggler aus der Türkei hatte am Kölner Flughafen allerdings nicht so viel Glück, gegen ihn liegt jetzt ein Steuerstrafverfahren vor.
Auf Röntgenbildern erkannte ein Kontrolleur in einem Gepäckstück des Mannes die Umrisse von Medikamentenblistern, als es über das Förderband lief. Daraufhin veranlasste er die Öffnung des Koffers, der randvoll mit Potenzpillen gefüllt war. Die Beamten stellten insgesamt 11.365 Tabletten sicher. Anschließend leiteten sie ein Steuerstrafverfahren gegen den Türkeireisenden ein.
Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Reisende Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge einführen. Als üblicher persönlicher Bedarf gilt eine Menge, die unter Berücksichtigung der Dosierempfehlungen den Bedarf für maximal drei Monate pro Arzneimittel deckt.
Ob die Arzneimittel bereits bei der Ausreise aus Deutschland mitgenommen wurden oder ob die Reisenden die Medikamente im Ausland neu gekauft haben, spielt keine Rolle. Ebenfalls unerheblich ist laut Zoll, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen beziehungsweise registriert sind.
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