Medikamentenhandel

Fluninoc kostet Betriebserlaubnis

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Berlin -

Das strafrechtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Doch für den Apotheker aus Bielefeld, der das Schlafmittel Fluninoc (Flunitrazepan) an Drogenabhängige verkauft haben soll, sieht es schlecht aus: Im Streit um den Entzug der Betriebserlaubnis hat der Pharmazeut klein beigegeben. Bis 8. März muss er seine Apotheke schließen.

Der Apotheker soll in 250 Fällen Fluninoc (Flunitrazepam) ohne Rezept abgegeben haben; in anderen Fällen soll ein Arzt Rezepte an Drogenabhängige ausgestellt haben. Vor dem Amtsgericht Bielefeld wurde der Apotheker im August zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt – das Berufungsverfahren läuft noch.

Die Stadt Bielefeldt hatte auf der Grundlage des Urteils die Betriebserlaubnis widerrufen. Die Zuverlässigkeit des Apothekers sei nicht gewährleistet, so der Tenor. Der Pharmazeut hatte gegen den Entzug vor dem Verwaltungsgericht Minden geklagt – seine Klage aber am gestrigen Verhandlungstag zurückgezogen.

Offenbar sah er wenig Erfolgschancen, zumal die Richter ihm verdeutlichten, dass mit einem positiven Ausgang nicht zu rechnen sei. Mitte März wird im strafrechtlichen Verfahren in zweiter Instanz entschieden – sofern nicht auch hier die Berufung zurückgenommen wird.

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