Unterlassene Hilfeleistung

Medikamente verwechselt: BGH bestätigt Strafe

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Berlin -

Das Urteil gegen drei Mitarbeiter eines Pflegeheimes wegen unterlassener Hilfeleistung nach einer schwerwiegenden Medikamentenverwechslung ist rechtskräftig. Die zwei Frauen und ein Mann waren im November 2021 vom Landgericht Landshut zu Bewährungsstrafen von sechs, vier und zwei Monaten verurteilt worden. Wie das Gericht am Freitag berichtete, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionsanträge von zwei Angeklagten nunmehr verworfen.

Die Beschäftigten des Heims im Landkreis Dingolfing-Landau waren angeklagt worden, nachdem ein Krebspatient 2016 nach der Verwechslung von Arzneimitteln gestorben war. Der Vorwurf lautete ursprünglich Mord durch Unterlassen. Vor dem Landgericht Landshut wurden die drei Angeklagten 2019 dann wegen versuchten Mordes verurteilt. Der BGH sah allerdings Fehler in dem Urteil und verwies den Fall zurück. Eine andere Landshuter Strafkammer verurteilte die Beschuldigten dann zu den Bewährungsstrafen, die durch die erneute BGH-Entscheidung jetzt rechtskräftig wurden.

In dem Heim hatte eine Pflegerin dem unheilbar kranken 65-Jährigen versehentlich die Medikamente einer anderen Patientin ans Bett gestellt. Als der Fehler auffiel, hatte der Mann die Tabletten schon genommen. Die Mitarbeiterin und ihre Chefin informierten keinen Arzt. Auch ein ins Vertrauen gezogener Pfleger schwieg. Dem Patienten ging es danach schlechter, eine Woche nach der Verwechslung starb er. Ob das falsche Medikament todesursächlich war, ließ sich allerdings nicht mehr klären.

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