Maskentaxi tourt durch Braunschweig Alexander Müller, 28.01.2021 09:35 Uhr
Ein Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie oder eine freche Geschäftsidee? Die Hagenmarkt-Apotheke in Braunschweig ist bei der Verteilung der FFP2-Masken jedenfalls sehr proaktiv unterwegs: Wer den zugesandten Bestellschein in den mitgelieferten Freiumschlag packt, bekommt alle Masken frei Haus geliefert, spart den Eigenanteil und spendet für einen guten Zweck.
Eine schnelle und sichere Versorgung von Angehörigen einer Risikogruppe mit FFP2-Masken sei momentan sehr wichtig, wirbt Inhaber Dr. Michael Verhoeven in einer Postwurfsendung. Daher erlasse die Hagenmarkt-Apotheke den Eigenanteil von 2 Euro und liefere die Masken kostenlos nach Hause. Dazu müssen die Kunden ihre beiden Berechtigungsscheine über jeweils sechs Masken in den Freiumschlag packen und an die Apotheke schicken. Die erste Tranche werde umgehend ausgeliefert, die zweite „ohne Ihr Zutun“ automatisch ab dem 16. Februar. Eine Abholung in der Apotheke oder einer der beiden Filialen in Braunschweig ist ebenfalls möglich.
Auch auf der Homepage der Apotheke wird das „Maskentaxi“ beworben: „Bitte bleiben Sie zu Hause – Wir kommen gerne zu Ihnen.“ Entweder man vereinbart telefonisch einen Liefertermin zwischen 10 und 16 Uhr oder bucht direkt über den Onlineshop der Apotheke. Der Apothekenbote nimmt die Bezugsscheibe dann einfach bei der Auslieferung mit. Nur den Verdacht auf eine bestehende Corona-Infektion möchten die Kunden bitte vorab mitteilen.
Und einen guten Zweck will der Apotheker Verhoeven auch noch erfüllen: Für jede bestellte Maske werden 20 Cent anteilig an die Braunschweiger Tafel, die Nachbarschaftshilfe und die Diakonie gespendet. Marketingaktionen rund um die Verteilung der FFP2-Masken sind nichts Ungewöhnliches, auch wenn die Kombination aus Rabatt, Lieferdienst und Spendenaktion hier sicherlich heraussticht. Da die Apotheken 34 Euro für je Masken erhalten, sehen einige Spielraum für solche Angebote. Verhoeven wollte sich auf Nachfrage nicht weiter zu seinem Maskentaxi äußern.
Vermutlich hat er gute Gründe. Denn aktuell ist umstritten, ob der Erlass der Eigenbeteiligung zulässig ist. Das Landgericht Düsseldorf hat die Rabattaktion einer Apothekenkooperation per einstweiliger Verfügung verboten. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig. Trotzdem häufen sich seitdem bei der Wettbewerbszentrale die Anfragen von Apotheken, die sich über die Aktionen von Kollegen beschweren. Die Wettbewerbszentrale will aber zunächst die Entscheidung in zweiter Instanz abwarten, bevor weitere Abmahnungen ausgesprochen werden.
Vor allem die Apothekerkammern haben bei ihren Mitgliedern Druck gemacht, die Eigenbeteiligung einzunehmen, darunter auch die in Braunschweig zuständige Apothekerkammer Niedersachsen. Kammerpräsidentin Cathrin Burs sagte gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Die Apothekerkammer Niedersachsen befürwortet es, dass Apotheken konsequent die vom Verordnungsgeber vorgesehene Eigenbeteiligung bei den Anspruchsberechtigten einziehen, um eine verantwortungsvolle Inanspruchnahme zu gewährleisten und diese nicht als Wettbewerbsinstrument nutzen. Und dies nicht nur vor dem Hintergrund der ergangenen Entscheidung, sondern vor allem mit Blick auf die freiberufliche Verantwortung, die Apothekerinnen und Apotheker im Einsatz für die Bevölkerung in der Corona-Pandemie gefordert sind.“
Allerdings will die Kammer – in Niedersachsen auch Aufsichtsbehörde – zunächst die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (OLG) abwarten. Immerhin könne der Beschluss des Landgerichts auch noch wieder aufgehoben werden. „Die Frage, ob auf die Eigenbeteiligung verzichtet werden darf, ist daher unverändert strittig“, so die Kammer. Daher werde man vorerst nicht gegen Apotheken vorgehen, die auf die Eigenbeteiligung verzichten. Für diese bestehe allerdings „unverändert das Risiko, von Wettbewerbsvereinigungen oder Mitbewerbern abgemahnt zu werden“, warnt die Kammer.