4 Jahre und 9 Monate

Tandler-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe

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München -

Im Steuerprozess rund um die Corona-Maskenaffäre in Bayern hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre und neun Monate Haft für die Politikertochter Andrea Tandler gefordert. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. soll vier Jahre in Haft, wie die Staatsanwältin vor dem Landgericht München I sagte.

Damit bewegen sich die Forderungen der Staatsanwaltschaft am obersten Rand des Rahmens, den die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner nach einer Verständigung zwischen den Beteiligten zuvor in Aussicht gestellt hatte. Die Verteidiger der beiden Angeklagten forderten dagegen Haftstrafen am unteren Rand des vom Gericht in Aussicht gestellten Strafrahmens. Bei Tandler sind dies mindestens vier Jahre und drei Monate. Tandlers Verteidigerinnen nannten aber keine konkrete Strafhöhe, sondern stellten dies ins Ermessen des Gerichts. Die Verteidiger von N. forderten drei Jahre und sechs Monate Haft für ihren Mandanten.

Die beiden Angeklagten räumten die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitestgehend ein. Zudem haben beide angekündigt, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen.

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen – was für sich genommen legal ist – Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft wirft Tandler und N. aber vor, die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht zu haben.

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