An einer Berufsschule in Halle ist bei einer „jugendlichen Person“ eine Masernerkrankung erkannt worden. Das teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage mit. Zunächst hatte das Internetportal „Dubisthalle“ berichtet. Bereits vor wenigen Tagen hatte es eine Lehrkraft an einer Grundschule in Halle getroffen. Am Montag war dort der Unterricht ausgefallen.
„Nach jetzigem Kenntnisstand ist kein Zusammenhang zwischen den Fällen erkennbar“, sagte ein Sprecher der Stadt am Montag. An der Grundschule wurden demnach zehn Quarantänen ausgesprochen – für drei Kinder und sieben Lehrer. Der Lehrer sei erkrankt, obwohl er doppelt geimpft gewesen sei, sagte ein Sprecher des Landesschulamtes am Montag.
An der Berufsschule liefen am Nachmittag die Ermittlungen zum Impfstatus, es wurden noch keine Quarantänen ausgesprochen. Die Menschen in Quarantäne hätten bislang keinen Nachweis zu einem vollständigen Impfschutz bezüglich der Masern nachweisen können.
Dem Gesundheitsamt lagen im Vorfeld keine Meldungen über den fehlenden Impfstatus bei den Lehrkräften vor. Für Personen, die vor 1970 geboren wurden, besteht auch keine Nachweispflicht. „Die ausgesprochenen Quarantänen für Lehrkräfte betreffen vorrangig vor 1970 geborene Personen. Zwei Fälle sind aktuell in der weiteren Ermittlung“, erklärte der Sprecher. Seit März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Demnach müssen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler eine Masernimpfung nachweisen, sofern sie nach 1970 geboren sind. Gleiches gilt für das Personal und die Kinder in Kindertageseinrichtungen.
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