Infektionskrankheiten

Masern: Gericht bestätigt Schulverbot

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Die Masernwelle ist in Berlin am stärksten ausgeprägt. Gesundheitsämter der Hauptstadt haben daher in Einzelfällen Schulbesuchsverbote gegenüber Schülern ausgesprochen, die weder geimpft waren noch eine durchgemachte Masernerkrankung nachweisen konnten. Das Verwaltungsgericht Berlin (VG) hat entschieden, dass die Gesundheitsämter dazu berechtigt sind.

Allein im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind zurzeit sechs Schulen betroffen. Das zuständige Gesundheitsamt ordnete daher unter anderem gegenüber einem Oberstufenschüler am Eckener-Gymnasium und einer Zehntklässlerin der Sophie-Scholl-Schule ein zeitlich begrenztes Schulbetretungsverbot an.

Nach Auffassung des VG zählt das Schulbetretungsverbot zu den Schutzmaßnahmen, die die Behörden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Verhinderung übertragbarer Krankheiten wie Masern ergreifen dürfen. Derartige Maßnahmen dürften auch gegenüber Ansteckungsverdächtigen ergehen, also Personen, von denen anzunehmen sei, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hätten, ohne selbst schon krank oder krankheitsverdächtig zu sein.

Hierfür genügt es laut Gericht, wenn die Annahme, dass der Betroffene Krankheitserreger aufgenommen habe, wahrscheinlicher sei als das Gegenteil. Wegen des extrem hohen Ansteckungsrisikos bei Masern liege die Vermutung nahe, dass die beiden Schüler in Kontakt mit den infizierten Schülern ihres Jahrgangs gekommen seien.

Die Maßnahme sei auch verhältnismäßig, weil das Risiko der Weiterverbreitung der Masern hierdurch signifikant verringert werde und es die freie Entscheidung der Schüler gewesen sei, auf einen Impfschutz gegen Masern zu verzichten. Jedenfalls einer der Antragsteller hätte mit einer sogenannten Riegelimpfung die Maßnahme selbst abwenden können.

Vor diesem Hintergrund seien die Einschränkungen in der Abiturvorbereitung beziehungsweise der Vorbereitung des Mittleren Schulabschlusses hinzunehmen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) eingelegt werden.

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