Luxusvilla: Spahn schaltet Datenschützerin ein APOTHEKE ADHOC, 11.03.2021 15:05 Uhr
Im Streit um die Berichterstattung über den Kauf seiner Luxusvilla zieht Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weiter alle Register: Wie der Tagesspiegel berichtet, haben seine Anwälte die Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk eingeschaltet.
Mitten in der Corona-Krise hatte sich Spahn gemeinsam mit seinem Ehemann im vergangenen Jahr eine Millionenvilla gekauft – gegen die Berichterstattung gingen seine Anwälte vor, weil es sich ihrer Meinung nach um eine Privatangelegenheit handelt. Vor dem Landgericht Hamburg setzten sie zumindest durch, dass der exakte Kaufpreis vorerst nicht genannt werden darf. Ein Argument der Richter war, dass die Unterlagen ohne Spahns Zustimmung „durchgestochen“ worden waren.
Tatsächlich hatte aber das Grundbuchamt dem Tagesspiegel auf Anfrage entsprechende Informationen herausgegeben – was Spahns Anwalt Christian-Oliver Moser von der Kanzlei IrleMoser unzulässig findet. Er forderte sodann Details zu den Anfragen der Journalisten an, was wiederum der Deutsche Journalistenverband (DJV) verstörend fand.
Das Amtsgericht Schöneberg, bei dem das Grundbuchamt angesiedelt ist, hatte laut Tagesspiegel schon vor Wochen ein Rechtsmittel Spahns zurückgewiesen und erklärt, dass „ein Einsichtnahmeanspruch der Presse in ein Grundbuch im Rahmen journalistischer Recherche bzw. ein entsprechender Auskunftsanspruch besteht“. Die Rechtsgrundlage dafür, Paragraf 12 der Grundbuchordnung, sei vor der Nennung des Kaufpreises „selbstverständlich“ geprüft worden. Zudem bestehe gegen eine bereits gewährte Grundbucheinsicht gar kein Beschwerderecht.
Parallel hat Spahn laut Tagesspiegel die Datenschatzbeauftragte eingeschaltet: Smoltczyk solle „aufsichtsbehördliche Maßnahmen“ gegenüber dem Grundbuchamt ergreifen, heißt es in dem Bericht. Ihrer Behörde stünden „wirksame Instrumentarien zur Verfügung, um die Durchsetzung des Datenschutzes zu erreichen“. In dem neunseitigen Schreiben von Ende Dezember wirft Spahn dem Grundbuchamt laut Tagesspiegel vor, bei der Auskunft „in grobem Maße rechtswidrig“ gehandelt und „Grundsätze des Datenschutzes missachtet“ zu haben. In der Anfrage zum Dahlemer Grundstück sei „schlichtweg nichts“ dargelegt worden, was ein berechtigtes Interesse an einer Einsichtnahme hätte begründen können, so die Behauptung.