Luxemburg legalisiert die aktive Sterbehilfe. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am späten Dienstagabend in der Abgeordnetenkammer mehrheitlich verabschiedet. Demnach darf ein Arzt im Großherzogtum künftig einem unheilbar Kranken, der seinen Wunsch zum Sterben ausdrücklich geäußert hat, helfen. Dies soll sowohl durch einen aktiven Beitrag des Arztes (Tötung auf Verlangen) als auch in einer Assistenz (ärztlich assistierter Suizid) möglich sein. Auch 16- bis 18-Jährige können mit der Zustimmung ihrer Eltern bei einer unheilbaren Krankheit ihrem Leben ein Ende setzen.
Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte die Entscheidung Luxemburgs scharf. „Damit verabschiedet sich Luxemburg ohne Not aus der Mehrheit der europäischen Länder“, sagte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Sterbehilfe ist gesetzlich in unterschiedlichen Ausmaßen erlaubt in den Niederlanden, in Belgien und in der Schweiz.
Luxemburg verabschiedete gleichzeitig ein Gesetzesprojekt zur Palliativmedizin, das eine lindernde Behandlung und Begleitung bis zum Tod vorsieht. Zudem soll der Arzt nicht mehr verpflichtet sein, mit allen Mitteln das Leben des Patienten zu verlängern.
„Es ist fatal, dass man in Luxemburg beide Gesetze gleichzeitig gemacht hat - eines zum Töten und eines zum Begleiten“, sagte Brysch. Viele Fragen blieben zudem bei der aktiven Sterbehilfe unbeantwortet: „Wie will der luxemburgische Staat für die Qualität der Suizidbegleitung sorgen? Wie werden die Ärzte trainiert?“, sagte er.
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