Kostenübernahme

LSG prüft Zuzahlung für HIV-Kranke dpa, 16.12.2010 16:34 Uhr

Berlin - 

Das Bundessozialgericht hat keine Entscheidung zu einer Kostenübernahme von Zuzahlungen für Arzneimittel und der Praxisgebühr bei HIV-Infizierten getroffen. Der achte Senat in Kassel wies die Revision eines 50 Jahre alten Mannes zurück und gab den Fall an das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen zurück. Die Bundesrichter könnten nicht überprüfen, ob die Höhe der geforderten Beträge angemessen sei, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.

Er stellte klar, dass es bei HIV-Infizierten zwar einen Bedarf gibt, der die Übernahme höherer Kosten rechtfertigt. Das LSG soll nun „in Anbetracht der Gesamtsituation“ entscheiden, ob auch für die Zuzahlungen für Arzneimittel und Praxisgebühr ein Härtefall vorliegt und ob die Zahlungen gerechtfertigt sind.

Der infizierte Mann hatte beim Sozialhilfeträger - in dem Fall die Stadt Köln - für die Jahre 2004 und 2005 insgesamt etwa 75 Euro geltend gemacht. Die Übernahme wurde abgelehnt, weil diese Kosten seit 2004 mit dem Sozialhilferegelsatz abgegolten seien. Die Klage gegen die Entscheidung der Stadt blieb in den ersten Instanzen ohne Erfolg.

Der Anwalt des HIV-Infizierten hatte argumentiert, das Geld reiche nicht aus. Die Richter hielten ihm entgegen, der Mann hätte ein Darlehen vom Sozialhilfeträger bekommen und mit rund drei Euro im Monat abstottern können. Die Vertreter der Stadt Köln beriefen sich darauf, alle gesetzlich Krankenversicherten gleich behandeln zu müssen.