Medizinstudium

Logbuch für Ärzte-PJ APOTHEKE ADHOC, 03.02.2012 17:51 Uhr

Berlin - 

Die Universitäten sind künftig verpflichtet, einen Ausbildungsplan zu erstellen, nach dem die Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ) durchzuführen ist. Durch das sogenannte Logbuch sollten Universitäten „das maßgebliche und gestaltende Einflussrecht auf den Inhalt und die Qualität der Ausbildung“ behalten, teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit.

Die Lehrkrankenhäuser müssten gewährleisten, dass sie das Logbuch der jeweiligen Universität einhalten. Damit habe die Universität letztlich auch Einfluss auf die Auswahl der Kliniken, in denen ihre Studenten das PJ absolvierten. Das Bundeskabinett hatte Ende 2011 die Änderung der Approbationsordnung für Ärzte beschlossen. Die Verordnung liegt derzeit zur Abstimmung beim Bundesrat.

Die geplante Änderung sieht auch vor, dass das PJ künftig nicht nur an der Klinik der Heimatuniversität oder den zugeordneten Lehrkrankenhäusern absolviert werden kann, sondern auch an anderen geeigneten Krankenhäusern. So soll eine ausgewogenere regionale Verteilung der angehenden Ärzte erreicht werden. Zudem könne dem sich abzeichnenden Ärztemangel insbesondere in ländlichen Regionen frühzeitig Rechnung getragen werden.